Original von Butch
Zum anderen:
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz, sondern begründet sich auf einem solchen...
also erstens: eine EG-Verordnung hat nix mit einer nationalen Veordnung zu tun, wie Du sie aus dem deutschen Recht kennst ...

... und zweitens: nur weil die Zollbehörden mit bestimmten Aufgaben betraut sind, kann man daraus alleine noch nicht schließen, daß es sich nur um ein Vergehen bei der Einfuhr handeln muß ...

... also drittens: nicht so viel rumraten, sondern sich genauer damit beschäftigen oder es bei einer allgemeinen Diskussion belassen ...

... hat ja auch etwas für sich