Also, mir nimmt niemand etwas weg, ausser:

1. mit einer richterlichen Verfügung oder
2. Beschlagnahme als Beweisstück durch die Polizei ( Staataanwalt )
gegen Quittung

ansonsten mache ich von meinen Grundrechten gebrauch, vorher wird aber ein empfindliches Übel angedroht, falls er es mir nicht zurückgibt.

Wer eine fremde bewegliche Sache sich aneignet.......usw.


MFG Roland.