ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?

obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...

allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???