Ich meine mich an ein Urteil des bayerischen OLG erinnern zu können, wonach bei sich widersprechenden Verkehrszeichen das für den Verkehrsteilnehmer mildere gilt. Hier also Z314, das blaue Parkschild.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Thema: Verkehrsrecht - Schilderwald
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19.08.2016, 10:52 #1
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19.08.2016, 23:20 #2
StVO Anlage 2 Abschnitt 8 Nr. 61:
'Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 (Haltverbot) und 286 (eingeschränktes Haltverbot) heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.'
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8
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