Ergebnis 1 bis 18 von 18

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    GMT-Master
    Registriert seit
    05.05.2005
    Beiträge
    623
    Ich meine mich an ein Urteil des bayerischen OLG erinnern zu können, wonach bei sich widersprechenden Verkehrszeichen das für den Verkehrsteilnehmer mildere gilt. Hier also Z314, das blaue Parkschild.

  2. #2
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.113
    StVO Anlage 2 Abschnitt 8 Nr. 61:
    'Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 (Haltverbot) und 286 (eingeschränktes Haltverbot) heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.'

    http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8

Ähnliche Themen

  1. (S) Rechtsanwalt Strafrecht / Verkehrsrecht
    Von justMe im Forum Off Topic
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 18.11.2015, 20:33
  2. was ein irrsinns-schilderwald in deutschland...
    Von watchman im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 02.05.2008, 22:43
  3. FA Verkehrsrecht Teil II
    Von OrangeHand im Forum Off Topic
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.02.2006, 10:00

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •