Die Frage ist ob Uhren überhaupt zu den anmeldepflichtigen und limitierten Dingen wie Bargeld, Gold etc. zählen.

Falls da Schmuck (überall) dabei ist, dann ist die Frage wie man korrekt Ware von Privatbesitz abgrenzt.

Das INF3 Formular ist ein guter Ansatz, gilt seit Ewigkeiten für die Aus- und Wiedereinfuhr von Dingen.