Schau Dir mal den Link an, den ich gepostet habe:
In den AGB von Cablesurf heißt es:
KNB [= der Kabelnetzbetreiber] kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste ändern, indem die Änderungen dem Kunden im Einzelnen schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderungen treten einen Monat nach deren Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Monatsfrist läuft nur, wenn der Kunde in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen worden ist.
(...)
Immerhin hat Cablesurf die Änderung rund dreieinhalb Monate vor der Wirksamwerdung am 01.10. mitgeteilt. Die knapp zweiwöchige Ankündigungsfrist bei Tele Columbus vor einem Jahr war von Verbraucherschützern stark kritisiert worden. Wer mit dem aktuellen Prozedere bei Cablesurf nicht einverstanden ist, sollte keineswegs das Wechselangebot annehmen, sondern der Preiserhöhung schriftlich widersprechen und eine Fortführung des alten Vertrags - wie bei Primacom - verlangen. Allerdings besteht dann die Möglichkeit, dass Cablesurf das Vertragsverhältnis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt.
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