Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe gerade meine Versicherungsbedingungen geprüft. Ich finde lediglich folgenden Passus:
(2) Definition des Versicherungswerts
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Falls Sachen für ihren Zweck in Ihrem Haushalt nicht mehr zu verwenden
sind, ist Versicherungswert der für Sie erzielbare Verkaufspreis
(gemeiner Wert).
Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist der Versicherungswert
der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Es ist nicht beschrieben, dass ich einen tatsächlichen Nachweis erbringen muss auch die Gegenstände wieder genau so erworben zu haben.
Interessanterweise ist an anderen Stellen (bei Diebstahl im Freien z.B.) genau ein solcher Passus geschrieben.
Ich werde jetzt noch einmal mit ein wenig Nachdruck meinen Versicherungs-Vertreter kontaktieren.
Grüße
Rene
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Baum-Darstellung
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23.06.2016, 19:58 #15
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