Es war in Deutschland bis vor einem halben Jahr ausdrücklich verboten, dieses Verbot ist aber aufgehoben:
http://www.omsels.info/die-verbote-o...t/h-4-nr-6-uwg
Das heißt: eine Kopplung eines Gewinnspiels an den Kauf einer Waren kann zulässig sein.
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Baum-Darstellung
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30.05.2016, 20:42 #4Ja, ok, ja, ja, ja, ok, ja, ok, ich weiss, ok, ja, Tschüss Mama.
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