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  1. #281
    Datejust
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    Zitat Zitat von pegasos Beitrag anzeigen
    Danke für deine Mühe, aber ich würde Wetten das es im Schadensfall Streit gibt mit dieser Aussage:“Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten. ” .
    Streit sehe ich da nicht aber sicher Korrespondenz und Nachfragen dazu. Was aus meiner Sicht auch völlig i. O. ist, wenn man 11.300 zahlt und dann 22-25.000 erstattet haben will, muss das revisionssicher geprüft werden. Wenn man dann noch eine Ersatzbeschaffung/Naturalersatz vornimmt sehe ich noch weniger Potenzial für Streit, da der VR dann die klare Absicht darin sieht die VN so zustellen, als wäre kein Schaden eingetreten.

  2. #282
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Also ich muss sagen, dass ich das alles nur bedingt nachvollziehen kann.

    Theoretisch ist es möglich, dass ich eine Uhr mittwochs verkaufe, auch wenn ich montags ein Foto mit ihr am Arm gemacht habe.

    Die Tatsache, dass anscheinend dem Versicherungsnehmer faktisch unterstellt wird, dass er einen Betrug versucht, ist m.E. absolut grenzwertig.
    Entweder es gibt eine konkrete Handlungsanweisung an den Versicherungsnehmer in Form von Versicherungsbedingungen (bspw. einmal im Monat ein Foto jedes Wertgegenstandes zu machen o.ä.) oder eben nicht. Dann ist alles andere m.E. lediglich Taktieren des Versicherers.

    Wenn ich etwas kaufe, eine Rechnung habe und Aussage, dass die Sache nicht verkauft wurde, dann muss das genügen.

    In der Regel sollte das ja auch so passen.

    Aber es kann ja auch mal Rückfragen oder einfach eine kritische Betrachtung des Schadens erfolgen, da ist doch nichts dagegen einzuwenden. Ich finde es sogar ganz gut, wenn genauer hingesehen wird.

    Es ist doch nicht verkehrt, sich vernüftig auf einen potentiellen Schaden vorzubereiten. Das erspart unter Umständen im Nachgang viel, viel Pallaver, Nachbearbeitung und/oder Ärger.

    Wir hatten bei unserem Großschaden einen Gutachter hier am Tisch sitzen, der eine fünstellige Summe an Klamotten regulieren musste.

    Er betrachtete meine Frau (16 Jahre klassisches Ballett, 170cm, 50 Kilo) und wunderte sich, dass die meisten Ihrer Kleidungsstücke in Größe 42 waren, obwohl sie Konfektionsgröße 34 bis 36 trägt.

    Wir haben ihn dann aufgeklärt, dass bei hochwertigen italienischen Marken die Konfektionsgröße immer in der italienischen Größe angegeben wird und ein Gucci-Mantel in Größe 42 einer deutschen Größe 36 entspricht.

    Daraufhin hat er sich entschuldigt, weil er dies nicht wusste und der Schaden wurde ohne weiteres nachfragen vollumfänglich reguliert.
    Geändert von Schmackofatz (26.09.2019 um 14:41 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  3. #283
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von DukeHH Beitrag anzeigen
    Moin,

    ich bin selbst auch als Versicherungsmakler tätig und muss zugeben, dass ich nicht gedacht hätte, dass (normale) Hausrat-Versicherungen die Chrono24 Preise einer Daytona entschädigen. Ich habe anhand meines eigenen Beispiels mal den Dialog zu meinem Hausrat-Versicherer aufgenommen.

    ....

    Ich bin positiv überrascht, dass ich theoretisch alle Stahluhren unabhängig vom Wert im Schlafzimmer liegen lassen könnte (sofern die Gesamtsumme passt). Würde ich nie tun aber wenn man doch mal denkt es vergessen zu haben, lässt es einen im Urlaub ruhiger schlafen.

    Viele Grüße

    Ich finde es toll, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, bei der Versicherung anzufragen und gleichzeitig das Ergebnis auch hier zu veröffentlichen.

    Dies trägt sicherlich wieder ein Stück weit dazu bei, einige Leute zu sensibilisieren und dieses riesige Potential an Un-, Halb- und Falschwissen ein Stück weit aus dem Weg zu räumen.


    Gleichzeitig muss ich aber auch ehrlich gesagt gestehen, dass ich dennoch geschockt bin, dass Dich -insbesondere als Versicherungsmakler- das kleine Einmaleins einer Hausratversicherung im Ergebnis überrascht.

    Natürlich kann ein Makler unmöglich das Vertragskonstrukt auswendig kennen und ihm stehen für Rückfragen ja auch Maklerbetreuer zur Seite. Aber die Grundlage einer HR im Sinne der Gleichstellung im Schadenfall bis Heute anders vermutet zu haben... puh.

    Das verdeutlicht doch wirklich, das es Aufklärungsbedarf gibt.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  4. #284
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Das erfüllt ja fast schon den Wucher-Paragraph
    Das dachte ich zuerst auch. Wenn man aber die Bedingungen durchliest, wird einem klar, warum der Preis entsprechend hoch ist:

    "Segurio stellt herkömmliche Versicherungen in Frage und bietet zeitgemäße Antworten.
    Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.
    Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus, Verlust, sogar Selbstverschulden. Weltweit."

    Das würde bedeuten, dass die Versicherung bei einem Wasserschaden, bei Fallen lassen etc. zahlt ohne dass man eine Selbstbeteiligung zahlen müsste, hochgestuft wird o.ä. - wohl aber gekündigt

    Für meine standard-daily Uhr würde die Jahresversicherungssumme 1,8% des Wertes ausmachen. Ob das jetzt viel oder wenig ist kann ich nicht beurteilen.

    Meine normale Hausrat zahlt jedenfalls nur bei Raub außerhalb der eigenen vier Wände, nicht bei Beschädigungen, Selbstverschulden etc.
    Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier

  5. #285
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    In der Regel sollte das ja auch so passen.

    Aber es kann ja auch mal Rückfragen oder einfach eine kritische Betrachtung des Schadens erfolgen, da ist doch nichts dagegen einzuwenden. Ich finde es sogar ganz gut, wenn genauer hingesehen wird.

    Es ist doch nicht verkehrt, sich vernüftig auf einen potentiellen Schaden vorzubereiten. Das erspart unter Umständen im Nachgang viel, viel Pallaver, Nachbearbeitung und/oder Ärger.

    Wir hatten bei unserem Großschaden einen Gutachter hier am Tisch sitzen, der eine fünstellige Summe an Klamotten regulieren musste.

    Er betrachtete meine Frau (16 Jahre klassisches Ballett, 170cm, 50 Kilo) und wunderte sich, dass die meisten Ihrer Kleidungsstücke in Größe 42 waren, obwohl sie Konfektionsgröße 34 bis 36 trägt.

    Wir haben ihn dann aufgeklärt, dass bei hochwertigen italienischen Marken die Konfektionsgröße immer in der italienischen Größe angegeben wird und ein Gucci-Mantel in Größe 42 einer deutschen Größe 36 entspricht.

    Daraufhin hat er sich entschuldigt, weil er dies nicht wusste und der Schaden wurde ohne weiteres nachfragen vollumfänglich reguliert.
    Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber was ist eine sinnvolle, gute Vorbereitung und was nicht. Der eine Gutachter findet das eine gut und sinnvoll und der andere nicht...meines Erachtens faktisch doch nur stochern im Nebel...
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  6. #286
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber was ist eine sinnvolle, gute Vorbereitung und was nicht. Der eine Gutachter findet das eine gut und sinnvoll und der andere nicht...meines Erachtens faktisch doch nur stochern im Nebel...
    Sinnvoll, gute Vorbereitung:

    -Uhr abfotografieren
    -Garantiekarte abfotografieren
    -Rechnung abfotografieren
    -Seriennummer notieren

    weniger Sinnvoll:

    -das Oben gelistete nicht zu tun und im Fall des Abhandenkommens noch nicht einmal ein paar Details zum Diebesgut parat zu haben.


    Ich glaube, niemand würde diese vorgeschlagene Vorgehensweise sinnlos betrachten. Außerdem hast Du als Versicherungsnehmer ja auch noch eine Obligenheitspflicht, d. h. Du musst den Schadenumfang schon irgendwie auch ein Stück weit selbst bennenen können und an die Versicherung herantragen.

    Ob man jetzt unbedingt Bilder vom letzten Heilig Abend braucht, auf der Du mit der Uhr zu sehen bist... naja. Glaube ich nicht, zumindest sicherlich nicht im Normalfall.


    Und was das Stochern im Nebel angeht, hast Du natürlich recht. Aber das ist ja auch normal so.

    Klaro müssen die sich bei der Versicherung erstmal ein Gesamtbild machen, bevor da reguliert wird. Schließlich gibt es ja auch genügend ******** auf dieser Welt, die Ihre Versicherung abrippen wollen. Geht halt auch viel nach Plausibilität.

    Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Geändert von Schmackofatz (26.09.2019 um 19:07 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  7. #287
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    Zitat Zitat von uhrenfanatiker Beitrag anzeigen
    Das dachte ich zuerst auch. Wenn man aber die Bedingungen durchliest, wird einem klar, warum der Preis entsprechend hoch ist:

    "Segurio stellt herkömmliche Versicherungen in Frage und bietet zeitgemäße Antworten.
    Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.
    Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus, Verlust, sogar Selbstverschulden. Weltweit."

    Das würde bedeuten, dass die Versicherung bei einem Wasserschaden, bei Fallen lassen etc. zahlt ohne dass man eine Selbstbeteiligung zahlen müsste, hochgestuft wird o.ä. - wohl aber gekündigt

    Für meine standard-daily Uhr würde die Jahresversicherungssumme 1,8% des Wertes ausmachen. Ob das jetzt viel oder wenig ist kann ich nicht beurteilen.

    Meine normale Hausrat zahlt jedenfalls nur bei Raub außerhalb der eigenen vier Wände, nicht bei Beschädigungen, Selbstverschulden etc.
    Genau so ist es...

    Deswegen habe ich die Uhren, die ich am Häufigsten trage versichert. Und falls ich mal stürzen sollte (Motorrad und dgl.) oder irgendetwas anderes passiert, wird mir zumindest der Schaden an der Uhr ersetzt.
    Grüße aus dem Wein4tel

  8. #288
    Deepsea Avatar von t.s
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    ...Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Gruß Tristan

  9. #289
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Unnglaubmir, schweißwofonischschbresch.

    Hicks!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  10. #290
    Freccione Avatar von lachender
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    Ich möchte mich auch nochmal kurz zum oben geschriebenen melden:

    Die Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich daher schaut in eure Bedingungen oder lasst es euch schriftlich geben, was wie in eurer Hausrat versichert ist. Das oben vom Makler geschriebene ist nicht unbedingt mehr das was aktuell oder überwiegend verbreitet ist.

    In den neueren Produkten kann es anders aussehen !!!z.B. findet man unter der Def. zu Wertsachen: alle Uhren mit einem Einzelpreis über 1.000€. Wenn dann die Entschädigungsgrenze für Wertsachen nicht ausreichend ist, wird logischerweise nicht vollständig erstattet, weil die Uhren dann als Wertsache angesehen werden.

    Auch gibt es Grenzen bis zu welcher Höhe Wertgegenstände nicht besonders aufbewahrt werden können. I.d.R: bis ca. 20-30k gibt es keine besonderen Aufbewahrungspflichten. Danach wieder Tresor, welche WK oder Gewicht etc...

    Der Rest wurde hier ja schon vielfach besprochen.
    gruß lachender

  11. #291
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Sinnvoll, gute Vorbereitung:

    -Uhr abfotografieren
    -Garantiekarte abfotografieren
    -Rechnung abfotografieren
    -Seriennummer notieren

    weniger Sinnvoll:

    -das Oben gelistete nicht zu tun und im Fall des Abhandenkommens noch nicht einmal ein paar Details zum Diebesgut parat zu haben.


    Ich glaube, niemand würde diese vorgeschlagene Vorgehensweise sinnlos betrachten. Außerdem hast Du als Versicherungsnehmer ja auch noch eine Obligenheitspflicht, d. h. Du musst den Schadenumfang schon irgendwie auch ein Stück weit selbst bennenen können und an die Versicherung herantragen.

    Ob man jetzt unbedingt Bilder vom letzten Heilig Abend braucht, auf der Du mit der Uhr zu sehen bist... naja. Glaube ich nicht, zumindest sicherlich nicht im Normalfall.


    Und was das Stochern im Nebel angeht, hast Du natürlich recht. Aber das ist ja auch normal so.

    Klaro müssen die sich bei der Versicherung erstmal ein Gesamtbild machen, bevor da reguliert wird. Schließlich gibt es ja auch genügend ******** auf dieser Welt, die Ihre Versicherung abrippen wollen. Geht halt auch viel nach Plausibilität.

    Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Glücklicherweise wohne ich weder in der Bronx, noch erhalte ich Sozialleistungen.

    Scans von
    -Rechnung
    -Garantieunterlagen
    -Versicherungsbestätigungen (wie man sie bei manchem Juwelier erhält)
    sind natürlich vorhanden.

    Fotos
    -von Uhr (teils am Arm oder auch nicht)
    sind ebenfalls vorhanden...wie bei wahrscheinlich jedem hier im Forum.

    Daher bin ich relativ entspannt. Wie es im Schadenfall läuft, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. Auch das ist klar.

    In diesem Sinne ein schönes Wochenende!
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  12. #292
    Freccione Avatar von ReneS
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    Schadensachbearbeiter: „Haben Sie einen Nachweis über den Besitz der Uhr?“
    Jeder Fori: „Reichen Ihnen 28474738282637 Wristshots und Elevator-Mirror-Selfies?“

    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  13. #293
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Hatte eben mit meinem Bankberater bez. der Versicherung des Bankschließfachs gesprochen. Ich weiß nicht, ob es in diesem oder einem anderen Thread war bez. einer Aussage, dass bei einem Verlust durch Einbruch pp. unbürokratisch geleistet wird bis zur versicherten Summe. Dem ist mitnichten so. Die Bank, in dem Fall eine Sparkasse, leistet ja nicht selbst, sondern eine Versicherung. Und somit sind dort die gleichen Nachweise zu führen, wie bei einem Einbruch zu Hause. Bez. Bargeld meinte er, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei. Bei Uhren ist eine Dokumentation nicht nur ratsam, sondern essentiell. Ohne Doku geht da nix.
    Grüsse Micha

  14. #294
    Sea-Dweller
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    Hallo,
    So ist es mir auf der Bank wegen dem Schließfach auch gesagt worden.
    Im Schadensfall könnte ich viel behaupten. Beweisführung was drin war liegt bei mir.


    Gruß
    Stefan

  15. #295
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    Zitat Zitat von smallGMT Beitrag anzeigen
    Hallo,
    So ist es mir auf der Bank wegen dem Schließfach auch gesagt worden.
    Im Schadensfall könnte ich viel behaupten. Beweisführung was drin war liegt bei mir.


    Gruß
    Stefan
    Wie soll man das beweisen, vor allem das es wirklich drin lag?

  16. #296
    Sea-Dweller
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    Guten Morgen

    Dokumentation plus Bilder.
    Ist auch für den Tresor zuhause von Vorteil.

    Gruß Stefan

  17. #297
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    Bilder meiner Uhren habe ich. Seriennummern sind auch notiert. Sofern nicht zu alt habe ich auch Kaufverträge etc..

    Ich meinte aber den Fall das die Versicherung behauptet die Uhr wäre einfach nicht im Fach.

  18. #298
    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Wie soll man das beweisen, vor allem das es wirklich drin lag?
    Das kannst Du, im Sinne eines Beweises vor Gericht, nicht beweisen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen ja nicht anwesend sein (in aller Regel), wenn das Schließfach geöffnet wird. M.E. wird es da mit einem "Beweis" schwierig.

    Ich denke aber auch nicht, dass etwas in dieser Form gefordert werden kann.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  19. #299
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Korrekt, einen "Beweis" in herkömmlichen Sinne kannst Du nicht erbringen.

    Das kannst Du aber auch nicht, wenn bei Dir zu Hause eingebrochen wird und der Dieb Deine Socken klaut.

    Daher gibt es bei einer Hausratversicherung auch keine "Beweisführungskette", hier basiert alles auf Plausibilität.

    Und wenn die gegeben ist und gegebenenfalls noch durch Bildmaterial, Kaufrechnungen etc. untermauert wird, wird entsprechend reguliert.

    Zumindest, was Einbruch/Diebstahl angeht. Wenn die Bank abfackelt, kann ein Gutachter wenigstens noch in den Überresten stochern.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  20. #300
    Dann stimmen wir ja überein.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

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