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  1. #261
    Freccione Avatar von ReneS
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    Was hat denn die Außenversicherung damit zu tun, wenn Dir die Uhr zu Hause gestohlen wird?
    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  2. #262
    Day-Date Avatar von makra
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    Relevanz hat das Thema mit Sicherheit.
    Ob die Uhr durch Wertsteigerungen aus dem Rahmen deiner Versicherungs-Police fällt liegt m.E. jedoch an der individuellen Vericherung. Ggf. muss man den Wert erhöhen. Sicherlich spielt nicht jeder Vericherung bei dem Preisrahmen mit.
    Unmöglich scheint es jedoch nicht zu sein.

    Meine Versicherung stellt sich hierzu auch nicht besonders attraktiv dar, so dass ich mich gerade mit dem Thema befasse und eine andere suche.
    Gruß Mario



    "Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"

  3. #263
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    Zu Beginn möchte ich mich für die vielen Top recherchierten Info´s bedanken.

    Auch ich habe mich schon mit dem Versicherungsthema bezüglich Uhren auseinandergesetzt.
    Eine HH Versicherung war mir zu "wenig", da ich recht viel Motorradfahre (fast täglich).
    Daher wollte ich eine Versicherung, die nicht nur Diebstahl, Raub, Verlust abdeckt sonder auch Beschädigung.

    Ich habe eine Versicherung gefunden, die monatl. Kündbar ist und die oben angeführten Risken abdeckt.
    Somit kann man monatl. sein "Versicherungsportfolio" an die Tragegewohnheiten anpassen.

    Das mit dem Wiederbeschaffungswert habe ich bisher noch nicht nachgefragt, da man bei jedem Modell einen individuellen Versicherungswert definieren kann.
    Der Versicherungswert verändert die monatl. Prämie und ist somit vermutlich auch der max. Auszahlungsbetrag im Schadensfall.

    Falls das Verlinken gegen die ForumsRegeln verstößt, Sorry: segurio
    Grüße aus dem Wein4tel

  4. #264
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Wie hoch ist die Monatliche Prämie/ Versicherungssumme für so eine Versicherung?
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  5. #265
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    Das kann man recht einfach auf der Homepage berechnen lassen.

    zB:

    EUR 5.000,- 8,80 pm
    EUR 10.000,- 13,90 pm
    EUR 25.000,- 33,80 pm
    EUR 50.000,- 64,80 pm
    Grüße aus dem Wein4tel

  6. #266
    PREMIUM MEMBER Avatar von _Jan_
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    Ich habe mich nun auch mal bei meiner Hausratversicherung erkundigt. Folgende informationen habe ich von meiner Versicherung bzgl. meiner Stahluhren erhalten:

    Stahluhren sind ganz normal in der Hausratversicherungssumme enthalten, sie gelten nicht als Schmuck bzw Wertsachen.
    Allerdings muss hier die Hausratsumme inkl. der Uhren passen, es sei denn man hat den sog. Unterversicherungsverzicht.
    Die Uhren werden also bei Brand oder Diebstahl ersetzt ohne ein eigenes Limit zu haben.

    Stahluhren müssen nicht gesondert aufbewahrt werden, sie können also beispielsweise im Uhrenbeweger aufbewahrt werden.

    Es wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Beispiel Stahl-Daytona Ref 116500: Man bekommt den Marktpreis ersetzt, also im moment uber 20K.
    Viele Grüße
    Jan

  7. #267
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Korrekt.

    Das habe ich ja auch immer schon so gepredigt.

    Bei der Hausrat gilt in erster Linie die "Gleichstellung" des Versicherungsnehmers, was im Volksmund heißt, dass Du "ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens erhälst".

    Natürlich ist ein entsprechendes Vertragswerk, pünktliche gezahlte Beiträge, eine ausreichende Deckungssumme und die Anerkennung des Schadens durch die Versicherung die Voraussetzung für eine unkomplizierte Schadenregulierung.



    Im übrigen wurde hier ein paar Beiträge weiter oben noch wegen einer Kaufrechnung o. Ä. diskutiert.

    Diese ist nicht unbedingt von zwingender Notwendigkeit, es muss nur der Besitz der Uhr glaubhaft vermittelt werden.

    Es gibt ja auch Fälle, in denen einfach keine Rechnung vorhanden ist, z. B. wenn man eine Platona zum 18. Geburtstag geschenkt bekommt oder von seiner Freundin an Heilig Abend mit einer Platin-Daydate beglückt wird.

    An dieser Stelle ist es natürlich von Nutzen, wenn man im Schadenfall entsprechendes Material, z. B. in Form von Fotos der Uhr mit erkennbarer Seriennummer, Garantie etz. pp. vorlegen kann.


    Fazit: Wer eine Versicherung hat, sollte unbedingt entsprechende Vorkehrungen treffen, verantwortungsbewusst damit umgehen und sich einfach Alles notieren und an einem anderen Ort aufbewahren. Falls das gute Teil geklaut ist oder die Bude brennt und Alles weggeschmolzen ist, ist es zu spät dafür.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  8. #268
    PREMIUM MEMBER Avatar von _Jan_
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    Das habe ich vorhin leider vergessen zu erwähnen. Danke für die Ergänzug Peter.

    Das mit dem glaubhaften Besitz ist nicht unwichtig.
    Genau, am besten wären Fotos von den Uhr mit sichtbarer Seriennummer und Garantiekarte ggf. sogar mit Personalausweis danaben eventuell auch eine Kaufrechnung oder bei privatkauf ein Kaufvertrag. Wer es ganz perfekt machen will registriert jede Uhr einzeln bei der Versicherung, das ist aber nicht zwingend notwendig, jedenfalls nicht bei Stahluhren.
    Viele Grüße
    Jan

  9. #269
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    Zitat Zitat von _Jan_ Beitrag anzeigen
    Ich habe mich nun auch mal bei meiner Hausratversicherung erkundigt. Folgende informationen habe ich von meiner Versicherung bzgl. meiner Stahluhren erhalten:

    Stahluhren sind ganz normal in der Hausratversicherungssumme enthalten, sie gelten nicht als Schmuck bzw Wertsachen.
    Allerdings muss hier die Hausratsumme inkl. der Uhren passen, es sei denn man hat den sog. Unterversicherungsverzicht.
    Die Uhren werden also bei Brand oder Diebstahl ersetzt ohne ein eigenes Limit zu haben.

    Stahluhren müssen nicht gesondert aufbewahrt werden, sie können also beispielsweise im Uhrenbeweger aufbewahrt werden.

    Es wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Beispiel Stahl-Daytona Ref 116500: Man bekommt den Marktpreis ersetzt, also im moment uber 20K.
    Hallo Jan,

    wurde dir das Beispiel mit der 116500 so von der Versicherung bestätigt, oder ging es lediglich allgemein darum, daß der Wiederbeschaffungswert der Uhren ersetzt wird ?
    Mein Versicherer würde mir zwar eine 16610 mit dem Neuwert der 116610 ersetzen, aber beim Beispiel 116500 nur den Listenpreis, da die ja noch offiziel verfügbar ist. Wie lange man darauf warten müsste und ob überhaupt eine zu bekommen wäre interessiert den Versicherer (zumindest meinen) nicht.

    Zudem kam die Aussage, dass keine Hausrat dies offiziell bestätigen würde.

    Gruß
    Alex

  10. #270
    PREMIUM MEMBER Avatar von _Jan_
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    Meine Versicherung hat gesagt, das es um einen Wiederbeschaffungswert in einem angemessenen Zeitraum geht.
    So würde bespielsweise der Versicherungsspezi, der dann den Fall bearbeit, bei einem Konzessionär anrufen und nach der Lieferzeit bzw grundsätzlichen Verfügbarkeit fragen. Wenn die Uhr nicht zu bekommen ist, wovon auszugehen ist, wird eben auf dem Zweitmarkt geschaut und dann eben der Preis entschädigt.

    Bzgl. dem Bespiel 16610 vs. 116610 kann ich leider keine Infos geben. Wobei das mit den Uhren ja schon etwas anderes ist als beispielsweise mit einem Fernseher, da ist ja beispielsweise ein 5 Jahre altes Modell nicht mehr zu bekommen, dehalb bekommt man ein vergleichbares neues Modell ersetzt.
    Viele Grüße
    Jan

  11. #271
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    Danke dir.

    Wobei ein "angemessener Zeitraum" natürlich auch sehr dehnbar ist
    und vermutlich zu Diskussionen führt.

    Klingt trotzdem besser als die Aussage meiner HRV.

    Gruß
    Alex

  12. #272
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Naja, im Schadenfall würde ich immer versuchen, in einen vernünftigen Dialog einzusteigen.

    Wenn ein Konzi die Aussage macht, dass die nächste Daytona Dir gehört, diese aber vielleicht erst in drei oder vier Monaten von Rolex zugeteilt wird, dann ist das doch ok.

    Wenn er Dir sagt, Du warst schon an der Reihe und musst Dich jetzt wieder hinten anstellen und erneut acht Jahre warten, dann sicherlich nicht.

    Die Schadenregulierer bei den Versicherungen betreiben selbst vom Schreibtisch aus Recherche und merken sehr schnell, was geht und was nicht. Klaro sind sie angehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig muss ein Versicherer auch den mit Dir geschlossenen Vertrag einhalten.



    Und was das Thema 16610 auf 116610 angeht, so würde ich auch einfach diese Thematik durch Gespräche klären.

    Wenn Dir eine 16610 abhanden gekommen ist und Du Dich mit einer neuen 116610 zufrieden bist, ist es durchaus im Rahmen, dass Dir die Versicherung grünes Licht zum Kauf gibt. Für die ist es oftmals sogar einfacher, denn es muss in diesem Fall keine große Wertermittlung etc. stattfinden. Die Uhr wird durch ein "gleichwertiges Produkt" ersetzt und fertig.

    Wenn Du aber wieder auf eine 16610 bestehst, dann wird halt geschaut, was sowas kostet und ein Mittelwert gefunden. Wenn Du jetzt belegen kannst, dass Deine Uhr top gepflegt und wie neu war (Bilder, Bilder, Bilder!!!), dann kannst Du Dir auch wieder eine top gepflegte Uhr z. B. bei Meertz oder sonstwo kaufen.


    In der Theorie klingt das natürlich Alles relativ nach "easy going" und wenn es so leicht wäre, bräuchte man keine Anwälte und keine Gerichte.


    Ich selbst habe meine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt und stundenlange Gespräche mit Gutachtern, Schadenregulieren, Sachbearbeitern etc. pp. geführt und dabei wurde mir von deren Seite immer wieder und wieder klar gemacht, dass Plausibilität eine der wichtigsten Grundlagen für eine vernünftige Regulierung sind.

    Und dazu gehört eben auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein des Versicherungsnehmers.


    Ich kann gar nicht oft genug erwähnen, wie wichtig das ist, wenn es irgendwann im Leben tatsächlich darauf ankommt und man quasi vor dem Nichts steht.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  13. #273
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    Zitat Zitat von _Jan_ Beitrag anzeigen
    Das mit dem glaubhaften Besitz ist nicht unwichtig.
    Genau, am besten wären Fotos von den Uhr mit sichtbarer Seriennummer und Garantiekarte ggf. sogar mit Personalausweis danaben eventuell auch eine Kaufrechnung oder bei privatkauf ein Kaufvertrag. Wer es ganz perfekt machen will registriert jede Uhr einzeln bei der Versicherung, das ist aber nicht zwingend notwendig, jedenfalls nicht bei Stahluhren.
    Ohne jetzt ein weiters Fass aufmachen zu wollen möchte ich noch was zum Besitznachweis bzw. zur Glaubbarmachung beitragen. Ich musste leider mal einen Einbruchsdiebstahl, bei dem u. a. (Erb-)Schmuck gestohlen wurde mit der Hausrat abrechnen. Rechnungen waren nach Ansicht des Sachverständigen nicht allein ausreichend, um den Besitz nachzuweisen. Gerade wenn diese älter sind, hätte ja das/die Schmuckstücke zwischendurch schon wieder verkauft worden sein können. Wir hatten ausreichend Fotos von Feiern usw. bei denen die Schmuckstück getragen wurden und das Thema war durch.

    Unabhängig davon ob jetzt der ein oder andere dies mit tausend Argumenten als richtig oder falsch bewertet oder bei welchen Gerichtsurteilen dies wie beurteilt wurde, hilft es sicherlich neben den Kopien/Fotos der Rechnung/Uhr auch „Tragefotos“ mit aufzubewahren. Ich mache dies seit ein paar Jahren so. Kostet keine Mühe, USB Sticks sind billig und ich habe es im Fall der Fälle einfacher, den Besitz nachzuweisen und muss mir nicht unter u. U. vorwerfen lassen, dass ganze wäre ein Betrugsversuch. Mir ist auch klar, dass es von der Versicherung abhängt mit was man sich zufrieden gibt und wie man dann schnell reguliert.

    Ist nur eine Anregung

  14. #274
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    ... hilft es sicherlich neben den Kopien/Fotos der Rechnung/Uhr auch „Tragefotos“ mit aufzubewahren. Ich mache dies seit ein paar Jahren so. Kostet keine Mühe, USB Sticks sind billig und ich habe es im Fall der Fälle einfacher, den Besitz nachzuweisen und muss mir nicht unter u. U. vorwerfen lassen, dass ganze wäre ein Betrugsversuch. ...

    Jepp, dass ist gut.

    Nur die Bilder bitte in die Cloud hochladen oder den USB-Stick anderweitig aufbewahren, falls Dir Deine Bude abfackelt.

    Eine verbrannte oder verschmorte Festplatte bzw. USB-Stick sind dann nämlich auch ziemlich wertlos.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  15. #275
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Eine verbrannte oder verschmorte Festplatte bzw. USB-Stick sind dann nämlich auch ziemlich wertlos.
    Ja! Gut dies nochmal zu erwähnen. Ich habe einen verschlüsselten Ordner u. a. mit Fotos der Rechnungen und (Trage-)Fotos in der Cloud und einen USB Stick im ausreichend feuersicheren Stahlschrank. Manchmal denke ich das ist Paranoia

    PS: Da sind wir ja zumindest in einem Punkt mal fast einer Meinung in diesem Faden

  16. #276
    Also ich muss sagen, dass ich das alles nur bedingt nachvollziehen kann.

    Theoretisch ist es möglich, dass ich eine Uhr mittwochs verkaufe, auch wenn ich montags ein Foto mit ihr am Arm gemacht habe.

    Die Tatsache, dass anscheinend dem Versicherungsnehmer faktisch unterstellt wird, dass er einen Betrug versucht, ist m.E. absolut grenzwertig.
    Entweder es gibt eine konkrete Handlungsanweisung an den Versicherungsnehmer in Form von Versicherungsbedingungen (bspw. einmal im Monat ein Foto jedes Wertgegenstandes zu machen o.ä.) oder eben nicht. Dann ist alles andere m.E. lediglich Taktieren des Versicherers.

    Wenn ich etwas kaufe, eine Rechnung habe und Aussage, dass die Sache nicht verkauft wurde, dann muss das genügen.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  17. #277
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    Moin,

    ich bin selbst auch als Versicherungsmakler tätig und muss zugeben, dass ich nicht gedacht hätte, dass (normale) Hausrat-Versicherungen die Chrono24 Preise einer Daytona entschädigen. Ich habe anhand meines eigenen Beispiels mal den Dialog zu meinem Hausrat-Versicherer aufgenommen.

    Aus Der Vertragsabteilung habe ich folgende Bestätigung:

    "Werden auch sehr hochwertige Uhren normal getragen, und dienen in erster Linie dem Ablesen der Zeit, so sind diese als Hausratgegenstände zu betrachten.
    Dienen hochwertige Uhren lediglich der Wertsteigerung, oder sind jene in einem Maß mit Edelmetallen, und/oder -steinen verziehrt, dass das Ablesen der Zeit ohne Weiteres nicht mehr möglich ist, sind diese den Wertgegenständen hinzu zuzählen."

    Meine Frage an die Schadenabteilung war wie folgt:
    Rolex Daytona Referenz 116500LN – gekauft zum Listenpreis von 11.300 Euro. Da diese Uhr derzeit schwer bis gar nicht mehr Lieferbar ist, sind die Preise für gebrauchte (und neuwertige) Exemplare extrem gestiegen. Die gleiche Uhr im neuwertigen Zustand wird im Zweitmarkt für ca. 22-25.000 Euro gehandelt.
    Was würde im Schadenfall reguliert? Mit dem Neuwert über 11.300 Euro wäre eine Uhr nach gleicher Art und Güte nicht mehr zu erwerben, der Wiederbeschaffungswert liegt also zwischen 22.-25.000 Euro -


    Omega Speedmaster Professional Referenz 3570.50.00 – diese Uhr wurde mir geschenkt. Das Nachfolgemodell (technisch und optisch unverändert Referenz 311.30.42.30.01.005) kostet neu zum Listenpreis 4.600 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 12/2014 sind für rund 4.000 Euro erhältlich
     Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 4.600 Euro, Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro

    Chopard Mille Miglia Referenz 8311 aus ca. 1999. Das Nachfolgemodell Referenz 168571-3004 kostet neu zum Listenpreis 6.800 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 1999 sind für rund 2.500 Euro erhältlich
     Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 6.800 Euro, Wiederbeschaffungswert 2.500 Euro oder Anschaffungspreis


    Aus der Schadenabteilung hab ich folgende Antwort:
    Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten.
    Omega: Wenn es sich bei dem Nachfolgemodell um ein gleichwertiges Modell handelt, würden wir die 4.600 für das neue Modell erstatten.
    Chopard: Hier gilt das Gleiche, wie bei der Omega: Wenn das Nachfolgemodell gleichwertig ist, würden wir auch den Listenpreis für das neue Modell erstatten. Sollte dies höherwertig sein, irgendetwas dazwischen (pauschal gesagt).

    Aber wie eingangs gesagt, müsste u.a. die Gleichwertigkeit der Nachfolgemodelle im Schadenfall vom Sachverständigen geprüft werden.


    Nur zur Klarstellung, dass ist keine allgemeingültige Aussage, sondern bezieht sich explizit auf meinen Versicherungsvertrag. Daher mein Apell, wendet Euch an Euren Makler/Versicherer mit eben diesen konkreten Beispielen.


    Ich bin positiv überrascht, dass ich theoretisch alle Stahluhren unabhängig vom Wert im Schlafzimmer liegen lassen könnte (sofern die Gesamtsumme passt). Würde ich nie tun aber wenn man doch mal denkt es vergessen zu haben, lässt es einen im Urlaub ruhiger schlafen.

    Viele Grüße

  18. #278
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Festival Beitrag anzeigen
    Das kann man recht einfach auf der Homepage berechnen lassen.

    zB:

    EUR 5.000,- 8,80 pm
    EUR 10.000,- 13,90 pm
    EUR 25.000,- 33,80 pm
    EUR 50.000,- 64,80 pm
    Das erfüllt ja fast schon den Wucher-Paragraph
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  19. #279
    Day-Date Avatar von makra
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    Das hatte ich mir beim Lesen auch gedacht...
    Gruß Mario



    "Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"

  20. #280
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Danke für deine Mühe, aber ich würde Wetten das es im Schadensfall Streit gibt mit dieser Aussage:“Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten. ” .
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

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