In dem Zusammenhang (Kaufpreis vs. Wiederbeschaffungspreis) ergibt sich noch eine Frage:


  • Wie hoch setzt man dann den zu versichernden Wert an?


Ich hatte vor einiger Zeit Kontakt zur HUK24 & deren Rückantwort war, "einfach" einen höheren Wert ansetzen, aber diese Aussage scheint mir nicht besonders belastbar.

Klar, besser eine schlechte Versicherung als gar keine, aber ich will das schon akurat geregelt wissen. Im Schadensfall habe ich eben keine Lust, mich vor Gericht mit meiner Versicherung zu streiten, wie weiter vorne hier in diesem Thread, auch wenn dort der Ausgang für den Versicherten positiv war.