Korrekt, einen "Beweis" in herkömmlichen Sinne kannst Du nicht erbringen.

Das kannst Du aber auch nicht, wenn bei Dir zu Hause eingebrochen wird und der Dieb Deine Socken klaut.

Daher gibt es bei einer Hausratversicherung auch keine "Beweisführungskette", hier basiert alles auf Plausibilität.

Und wenn die gegeben ist und gegebenenfalls noch durch Bildmaterial, Kaufrechnungen etc. untermauert wird, wird entsprechend reguliert.

Zumindest, was Einbruch/Diebstahl angeht. Wenn die Bank abfackelt, kann ein Gutachter wenigstens noch in den Überresten stochern.