Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.
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Hybrid-Darstellung
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10.04.2019, 10:14 #1Habe die Ehre, Mali
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10.04.2019, 14:28 #2
So ist es.
Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.
Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.
Gegenbeispiel:
Du kaufst Dir einen Flachbildfernseher im Media Markt für 5k und er kostet eine Woche später nur noch 3k, bekommst Du auch nur noch 3k reguliert.
Deckung durch Deine Police natürlich vorausgesetzt.
In jeden Fall hilft es natürlich immer, Alles mit seiner Versicherung en Detail abzusprechen und gegebenenfalls im Vorfeld eine komplette Aufstellung der Wertsachen dort einzureichen. Dann gibt es im Schadenfall auch keine Probleme mit der Regulierung.Peter
Bekennender Längsdenker
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12.04.2019, 18:38 #3Milgauss
- Registriert seit
- 23.01.2016
- Beiträge
- 210
Es wäre schön, wenn es auch wirklich so wäre. Wenn deine Hausratversicherung es so handhabt und du es schriftlich bekommen hast, bist du fein raus. Ich denke, das klappt eher nur bei einer Wertsachenversicherung.
In meinen Versicherungsbedingungen (sowie auch in den meisten, die ich mir angeschaut habe) steht
"Versicherungswert:
a. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Dabei berücksichtigen wir auch einen Technologiefortschritt.
Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Falls Sachen in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß zu verwenden sind, gilt: Versicherungswert ist der Verkaufspreis, den Sie dafür erzielen können (gemeiner Wert).
Sofern die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, gilt: Bei Ermittlung des Versicherungswerts dieser Sachen werden höchstens die jeweiligen Entschädigungsgrenzen berücksichtigt."
Versichert ist also nur der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte, also nicht "der gleichen Sache" oder Marke. Ist halt eine Hausratversicherung. Hat man also seine Stahlsportie zum gewöhnlichen Zeitmesser degradiert, damit er noch zum Hausrat zählt, wird es spannend. Ich denke, so wird es schwer den Graupreis statt des LP zu erhaltenden. Geht eine seltene 5stellige Sub aus dem Hausrat abhanden, würde es mich auch nicht wundern, wenn nur der LP Preis des aktuellen 6-stelligen Modells (Sache gleicher Art und Güte) erstattet wird.
Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich bin kein Versicherungsmakler sondern nur besorgt. Stahlschrank, Fotos/Doku usw. ist schon lange alles erledigt. Jetzt fehlt nur noch eine HV, die mir bestätigt, dass das was hier einige geschrieben haben, z. B. dass bei nicht Verfügbarkeit zum LP auch der Wiederbeschaffungspreis über den Graumarkt bzw. sofern nicht mehr erhältlich der aktuelle Marktpreis erstattet wird. Meine tut es jedenfalls nicht und ich will das auch nicht vor Gericht testen müssen. Ich würde mich daher über eine PN mit einer Empfehlung für eine HV, die sowas schriftlich bestätigt freuen. Bisher habe ich keine gefunden. Eine mündliche Aussage vom Versicherungsvertreter empfinde ich nicht als ausreichend.
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