Zitat Zitat von Departed Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich wenn man die Rechnung verschlampt hat, die Uhr allerdings der Versicherung noch melden muss? Reicht denen auch ein Garantiebeleg und Bilder der Uhr?
Die Antwort vom Lachenden ist soweit korrekt.

Sofern Alles plausibel ist, sollte es keine Komplikationen bei der Regulierung geben. Man kann ja nicht für Alles, was bei einem Einbruch gestohlen wird eine Quittung haben.

Allerdings zählt auch hier bei der Regulierung der gesunde Menschenverstand. Wenn Du im schlechtesten Viertel Deiner Stadt wohnst, niemals Deine Beiträge pünktlich hast zahlen können, Deine Sozialwohnung 16m² misst, Hartz-IV-Empfänger bist und Dir angeblich zwei Platin-Daytonas gestohlen worden sind, wird's schwierig.