Was ist eigentlich wenn man die Rechnung verschlampt hat, die Uhr allerdings der Versicherung noch melden muss? Reicht denen auch ein Garantiebeleg und Bilder der Uhr?
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Hybrid-Darstellung
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29.04.2016, 07:48 #1Sea-Dweller
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29.04.2016, 13:02 #2
Die Antwort vom Lachenden ist soweit korrekt.
Sofern Alles plausibel ist, sollte es keine Komplikationen bei der Regulierung geben. Man kann ja nicht für Alles, was bei einem Einbruch gestohlen wird eine Quittung haben.
Allerdings zählt auch hier bei der Regulierung der gesunde Menschenverstand. Wenn Du im schlechtesten Viertel Deiner Stadt wohnst, niemals Deine Beiträge pünktlich hast zahlen können, Deine Sozialwohnung 16m² misst, Hartz-IV-Empfänger bist und Dir angeblich zwei Platin-Daytonas gestohlen worden sind, wird's schwierig.Peter
Bekennender Längsdenker
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25.06.2016, 13:04 #3
Danke für ide Info! Hatte mir schon überlegt, wie man mit der VR vorgeht wenn man ein Rolex über ein Forum, d.h. von privat gekauft hat. Ist es für den Fall empfehlenswert, vom Verkäufer eine art Kaufvertrag einzugehen, um die Transaktion und die Kaufsumme zu belegen - und gibt es da schon Standards für?
Mit freundlichem Gruß
Martin
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