Peter sehr schön geschrieben.

Michael, das was Dein VR halt definiert ist, das Stahluhren nicht als Schuck sondern als Hausrat angesehen wird und somit keine speziellen Entschädigungsgrenzen (Sublimits) gelten. Hierzu gibt es auch ein U(h)rteil, das Uhren, wenn deren Haupteile nicht aus Edelmetall bestehen, als Gebrauchsgegenstand anzusehen sind und somit als normaler Hausrat anzusehen ist.

Bei anderen VR wird jedoch definiert, das z.B. Uhren mit einem Wert von über 1.000€ als Schmuck gelten und somit unter die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände fallen. Somit muss diese entsprechend angepasst werden falls möglich. Desweiteren kann es zusätzlich vorkommen das ab einer bestimmten Höhe z.B. 20.000€ dieser Schmuck obwohl die Entschädigungsgrenze richtig ermittelt wurde, nur in einem Tresor (+200kg oder fachm. mit dem Gebäude verankert) versichert ist.

Also bis 20k kann er offen rumliegen im Haus und wenn man 40k hat müssen somit hiervon 20k im Tresor sein. Z.b. 100k Hausratsumme vorhanden und versichert, 40% Entschädigunggrenze für Schmuck.

Tip: Schaut in Eure Bedingungen und last Euch das dann vom VR entsprechend bestätigen.

P.S: Peter der Raubüberfall auf der Strasse müsste auch mitversichert sein ,...unter Androhung von Leib und Leben. Die Kriminellen müssen körperliche Gewalt ausüben oder diese zumindest androhen. Am besten ist es, wenn Zeugen existieren, die dies belegen können.