Im Zweifelsfall wird jede Versicherung versuchen das so auszulegen, dass sie so wenig wie möglich bezahlen muss. Und im Zweifelsfall bleibt Dir der Weg zum Anwalt eben auch nicht erspart, für den echten Wiederbeschaffungswert im Ernstfall gerichtlich durchzusetzen. Das ist dann im Schadensfall leider die häufige Realität.