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  1. #1
    Submariner Avatar von oldgreywolf60
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    Alles, was Dir im Schadenfall hilft, den Schaden dem Grunde und der Höhe nachzuweisen, ist sinnvoll, den dazu bist Du gegenüber dem Versicherer verpflichtet.
    Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig aber sicherlich aus anderen Gesichtspunkten vorteilhaft.

    Screenshot des Mailverkehrs, der zum Kauf führte und Zahlungsnachweis mit Empfänger (Überweisung, Paypal, o.ä.) sind gegenüber dem Versicherer ausreichend. Reparatur- und Revisionsrechnungen in der Folge auch aufbewahren.

    Fotos sind auch immer empfehlenswert sowie eine Aufstellung der Wertgegenstände mit den wichtigsten Daten (Serien-Nr., Ref-Nr., Material, besondere Merkmale, wann und wo gekauft, Papiere/Nachweise vorhanden?, etc.). Diese Aufstellung hilft der Polizei und dem Versicherer.

    Zu guter Letzt sollten die Nachweise so gelagert werden, dass sie bei einem Einbruch nicht wegkommen und auch gegen Feuer und Überschwemmung gesichert sind. Eine Duplizierung dieser Unterlagen - auch in digitaler Form - ist empfehlenswert.

    Der Versicherungsumfang muss jeder Einzelne in seinem abgeschlossenen Versicherungsvertrag nachlesen. Es gibt heutzutage so viele verschiedene Deckungskonzepte, dass allgemeine Aussagen für den Einzelnen keinerlei Bedeutung mehr haben. Viele ehemals alggemeingültige Ausschlüsse sind heute in den Premiumprodukten der Versicherer eingeschlossen. Bei all-risk (Allgefahrendeckung) sind kaum noch Ausschlüssen vorhanden.
    Herzliche Grüße Andreas
    Bewahre Dir immer Deine Ideale, denn sie sind wie Sterne, die Dir den Weg weisen.

  2. #2
    Danke für den Beitrag!

    Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.

    Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...

    PS: Was machst Du beruflich?
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  3. #3
    Milgauss
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Danke für den Beitrag!

    Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.

    Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...

    PS: Was machst Du beruflich?
    +1

    Bei meiner HRV ist das genauso geregelt (HDI).... Darf nur keine Wertgegenstände auf Aufforderung des Täters an den Tatort bringen
    Geändert von Michael67 (29.04.2016 um 17:09 Uhr)


    Viele Grüße,

    Micha

  4. #4
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen

    PS: Was machst Du beruflich?
    Nichts mit Versicherungen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  5. #5
    Freccione Avatar von lachender
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    Peter schau mal in Deine Hausratbed. unter "Aussenversicherung", hier ist auch der Raub, welcher nicht am Versicherungsort unter Androhung Gewalt, Leib und Leben.., versichert.

    Hier mal der Auszug aus den GDV Musterbedingungen, welche i.d.R. vom VR nicht schlechter definiert werden:

    Raub
    Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
    Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
    Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

    P.S. i.d.R. sind 10% der Versicherungssumme als Aussenversicherung versichert.
    Geändert von lachender (29.04.2016 um 15:21 Uhr)
    gruß lachender

  6. #6
    Freccione Avatar von lachender
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    ..nützt also nicht wirklich bei einer Patek, bei einer aktuellen Stahlrolex kommt es jedoch bei den meisten hin
    gruß lachender

  7. #7
    Daytona Avatar von Calimero
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    ..nützt also nicht wirklich bei einer Patek, bei einer aktuellen Stahlrolex kommt es jedoch bei den meisten hin
    Kann hier einer Versicherungen benennen, bei denen auch höhere Werte - gerade als Außenversicherung - versicherbar sind?
    Ichwerde da, trotz intensiver Internetrecherche, nicht so recht fündig.
    NO ROLEX, NO CRY
    Servus
    Alex

  8. #8
    Sea-Dweller
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    Und m.E. ganz ganz wichtig,
    dass Ihr im Vertrag das sog. "Sachverständigenverfahren" kostenseitig mitversichert habt.
    Somit habt Ihr auch die Möglichkeit nicht auf gedeih und verderb auf den versicherungsseitigen Sachverständigen alleine angewiesen zu sein.

    BG
    Achim

  9. #9
    Freccione Avatar von lachender
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    Achim, genau oder falls dieses nicht kostenseitig vom Hausratversicherer übernommen wird, müsste zusätzlich noch eine Rechtsschutzversicherung helfen können.
    gruß lachender

  10. #10
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    Das ist mehr als ärgerlich und es tut mir richtig Leid für den TS dieses hier zu lesen.

    Keine Hausrat-Versicherung wird dieses i.d.R. übernehmen bzw. versichern. Da die Bedingungen dieses nicht hergeben. Es war nach den schildrungen der sog. Einfach Diebstahl. Deiser ist in machen Bedingungen auf bestimmte Gegenstände oder VS-Summen beschränkt.

    Ein Raub wäre zwar gem. den Bedingungen versichert, nur hierfür fehlen die Merkmale "Anwendung von Gewalt gegen versicherte Personen bzw. Androhung unter Leib & Leben".

    Einzig eine sog. Valorenversicherung könnte eventuell haften, welche im Privatbereich selten bis garnicht vorhanden bzw. angeboten wird. Sie fällt unten den größeren Begriff der Transportversicherung. Hier gibt es auch "Allgefahren Deckungen". Hier gilt es jedoch mal tiefer in die Bed. zu schauen, da es auch hierzu Ausschlüsse gibt.

    Hier ein interessanter Artikel dazu,. http://www.finanzarchiv.com/pdfs/RV_3-2011_40-43.pdf

  11. #11
    Freccione Avatar von lachender
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    Robert
    gruß lachender

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Nein, Raubüberfall auf offener Straße ist bei mir definitiv ausgeschlossen. Nur in den eigenen vier Wänden besteht Versicherungsschutz.
    Wäre mir auch neu, dass eine "Hausrat" das abdeckt...
    Das ist bei manchen Versicherern definitiv der Fall.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    So, ich muss meine Aussage von Gestern zum Positiven hin revidieren.

    Raubüberfall ist in meiner Hausratversicherung tatsächlich mit abgedeckt, auch in ausreichender Höhe.

    Das hätte ich jetzt wirklich nicht für möglich gehalten. Hat sich der Thread bzw. Eure Beiträge also schon gelohnt!

    Allerdings muss ausdrücklich "Gefahr für Leib und Leben" bestehen, ein einfacher "Trickdiebstahl" reicht für einen Versicherungsschutz nicht aus.

    Gut zu wissen, dass man versichert ist, aber es bleibt zu hoffen, dass man dies niemals in Anspruch nehmen muss.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #14
    Day-Date Avatar von Milou
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    Danke für den praxisrelevanten u. hilfreichen Thread.
    (Leider) ne gute Idee hier mal Grundlagenwissen zum Thema EigentumsSchutz und Assekurranz einzustellen und auch zu in seinen Nuancen zu diskutieren.
    Erscheint mir auch die richtige Alternative zu den vielen "Menno, Du Armer"-Postings, wenn hier mal wieder einer abgezockt wurde.
    Prima Initiative, Chapeau ! (auch an die konstruktiven Kritiker und Beiträger).

    ...und trotzdem hier nochmal ein Link zu einem meiner liebsten Jutubs, in dem sich "Spezialisten" ausgiebig mit dem Thema WertsicherungsSchrank auseinandersetzen. Es soll da tatsächlich Produkte an der unteren Schamgrenze geben...

  15. #15
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Milou Beitrag anzeigen
    Prima Initiative, Chapeau !
    Danke, Milou, ich fühle mich geehrt!

    Eigentlich wollte ich den Thread schon ein paar Wochen früher starten, hatte nur leider die Zeit nicht dazu.

    Ich bin auch total happy darüber, dass mich einige Members darauf aufmerksam gemacht haben, dass auch ein Raubüberfall mitversichert ist.

    Obwohl ich die Versicherung schon ewig habe und ich mir auf die eigene Fahne schreibe, mich mit meinen Verträgen auseinanderzusetzen, wusste ich es nicht.

    Bin seit heute Mittag total happy...!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  16. #16
    Steve McQueen
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    Nimm eine standardisierten privaten Kaufvertrag.

  17. #17
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Aus gegebenem Anlass hole ich den Thread einfach mal wieder aus der Versenkung.

    Vielleicht gibt es ja auch ein paar neue Member oder Member, die seinerzeit nicht online waren und hieraus einen Nutzen ziehen können.

    Die Zahl der Raubüberfälle und Einbrüche scheint ja (leider...) nicht wirklich rückläufig zu sein.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  18. #18
    Submariner Avatar von Mr. Ed
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    Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
    Ich glaube, Du hast mich nicht richtig verstanden: auch ich erhielt die Auskunft, dass Stahl-Uhren und Edelmetall-Uhren im Rahmen der Hausratversicherung versichert sind.

    Allerdings ist hierbei zu beachten, wie die Uhren kategorisiert werden.

    Nochmal die Info, welche ich bekam:

    - Stahluhren, egal wie teuer / wertvoll = normaler Hausrat
    - Edelmetall-Uhren = zählt als Schmuck, im Rahmen der Hausratversicherung versichert

    Bei mir ist die Deckungssumme bei Schmuck aber nur ca. ein Drittel der kompletten Hausratabdeckung, wer also viele Edelmetalluhren besitzt muss schauen, dass er den aufgeführten Betrag nicht überschreitet.

    Mir ging es bei meinem obigen Posting nur darum, dass die Allianz Stahl-Uhren nicht als "Schmuck" wertet, sondern als normalen Gegenstand des Hausrats!
    Ab VHB 2016 Standard zählen Uhren über 1500 EUR als Wertsachen. Hängt davon ab welche VHB der Versicheurng zu Grunde liegen. Soweit ich es überblicken konnte, nutzen nur wenige Versicherer und versicherte die aktuellsten VHB. Aber daher Augen auf beim Vertragsupgrade.

  19. #19
    Yacht-Master Avatar von Patrick85
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    von Raubüberfall zu Hausratversicherung ist doch ein logischer Schritt!?
    VG Patrick

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von Patrick85
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    vielmehr stellt sich die Frage, ob "Antanzen" nicht eher als Trickdiebstahl deklariert würde. Welcher zB von meiner Hausrat nicht abgedeckt wäre
    VG Patrick

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