Alles, was Dir im Schadenfall hilft, den Schaden dem Grunde und der Höhe nachzuweisen, ist sinnvoll, den dazu bist Du gegenüber dem Versicherer verpflichtet.
Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig aber sicherlich aus anderen Gesichtspunkten vorteilhaft.
Screenshot des Mailverkehrs, der zum Kauf führte und Zahlungsnachweis mit Empfänger (Überweisung, Paypal, o.ä.) sind gegenüber dem Versicherer ausreichend. Reparatur- und Revisionsrechnungen in der Folge auch aufbewahren.
Fotos sind auch immer empfehlenswert sowie eine Aufstellung der Wertgegenstände mit den wichtigsten Daten (Serien-Nr., Ref-Nr., Material, besondere Merkmale, wann und wo gekauft, Papiere/Nachweise vorhanden?, etc.). Diese Aufstellung hilft der Polizei und dem Versicherer.
Zu guter Letzt sollten die Nachweise so gelagert werden, dass sie bei einem Einbruch nicht wegkommen und auch gegen Feuer und Überschwemmung gesichert sind. Eine Duplizierung dieser Unterlagen - auch in digitaler Form - ist empfehlenswert.
Der Versicherungsumfang muss jeder Einzelne in seinem abgeschlossenen Versicherungsvertrag nachlesen. Es gibt heutzutage so viele verschiedene Deckungskonzepte, dass allgemeine Aussagen für den Einzelnen keinerlei Bedeutung mehr haben. Viele ehemals alggemeingültige Ausschlüsse sind heute in den Premiumprodukten der Versicherer eingeschlossen. Bei all-risk (Allgefahrendeckung) sind kaum noch Ausschlüssen vorhanden.![]()
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Hybrid-Darstellung
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10.07.2016, 11:26 #1Herzliche Grüße Andreas
Bewahre Dir immer Deine Ideale, denn sie sind wie Sterne, die Dir den Weg weisen.
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29.04.2016, 14:56 #2
Danke für den Beitrag!
Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.
Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...
PS: Was machst Du beruflich?Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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29.04.2016, 17:05 #3
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30.04.2016, 14:33 #4
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29.04.2016, 15:20 #5
Peter schau mal in Deine Hausratbed. unter "Aussenversicherung", hier ist auch der Raub, welcher nicht am Versicherungsort unter Androhung Gewalt, Leib und Leben.., versichert.
Hier mal der Auszug aus den GDV Musterbedingungen, welche i.d.R. vom VR nicht schlechter definiert werden:
Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
P.S. i.d.R. sind 10% der Versicherungssumme als Aussenversicherung versichert.Geändert von lachender (29.04.2016 um 15:21 Uhr)
gruß lachender
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29.04.2016, 15:22 #6
..nützt also nicht wirklich bei einer Patek, bei einer aktuellen Stahlrolex kommt es jedoch bei den meisten hin
gruß lachender
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29.04.2016, 16:52 #7
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29.04.2016, 15:50 #8
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Und m.E. ganz ganz wichtig,
dass Ihr im Vertrag das sog. "Sachverständigenverfahren" kostenseitig mitversichert habt.
Somit habt Ihr auch die Möglichkeit nicht auf gedeih und verderb auf den versicherungsseitigen Sachverständigen alleine angewiesen zu sein.
BG
Achim
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29.04.2016, 21:54 #9
Achim, genau
oder falls dieses nicht kostenseitig vom Hausratversicherer übernommen wird, müsste zusätzlich noch eine Rechtsschutzversicherung helfen können.
gruß lachender
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29.04.2016, 22:11 #10
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29.04.2016, 22:29 #11
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29.04.2016, 22:32 #12
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30.04.2016, 14:31 #13
So, ich muss meine Aussage von Gestern zum Positiven hin revidieren.
Raubüberfall ist in meiner Hausratversicherung tatsächlich mit abgedeckt, auch in ausreichender Höhe.
Das hätte ich jetzt wirklich nicht für möglich gehalten. Hat sich der Thread bzw. Eure Beiträge also schon gelohnt!
Allerdings muss ausdrücklich "Gefahr für Leib und Leben" bestehen, ein einfacher "Trickdiebstahl" reicht für einen Versicherungsschutz nicht aus.
Gut zu wissen, dass man versichert ist, aber es bleibt zu hoffen, dass man dies niemals in Anspruch nehmen muss.Peter
Bekennender Längsdenker
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30.04.2016, 20:22 #14
Danke für den praxisrelevanten u. hilfreichen Thread.
(Leider) ne gute Idee hier mal Grundlagenwissen zum Thema EigentumsSchutz und Assekurranz einzustellen und auch zu in seinen Nuancen zu diskutieren.
Erscheint mir auch die richtige Alternative zu den vielen "Menno, Du Armer"-Postings, wenn hier mal wieder einer abgezockt wurde.
Prima Initiative, Chapeau ! (auch an die konstruktiven Kritiker und Beiträger).
...und trotzdem hier nochmal ein Link zu einem meiner liebsten Jutubs, in dem sich "Spezialisten" ausgiebig mit dem Thema WertsicherungsSchrank auseinandersetzen. Es soll da tatsächlich Produkte an der unteren Schamgrenze geben...
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30.04.2016, 21:01 #15
Danke, Milou, ich fühle mich geehrt!
Eigentlich wollte ich den Thread schon ein paar Wochen früher starten, hatte nur leider die Zeit nicht dazu.
Ich bin auch total happy darüber, dass mich einige Members darauf aufmerksam gemacht haben, dass auch ein Raubüberfall mitversichert ist.
Obwohl ich die Versicherung schon ewig habe und ich mir auf die eigene Fahne schreibe, mich mit meinen Verträgen auseinanderzusetzen, wusste ich es nicht.
Bin seit heute Mittag total happy...!Peter
Bekennender Längsdenker
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25.06.2016, 13:28 #16
- Registriert seit
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- Beiträge
- 26.821
Nimm eine standardisierten privaten Kaufvertrag.
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03.08.2016, 11:39 #17
Aus gegebenem Anlass hole ich den Thread einfach mal wieder aus der Versenkung.
Vielleicht gibt es ja auch ein paar neue Member oder Member, die seinerzeit nicht online waren und hieraus einen Nutzen ziehen können.
Die Zahl der Raubüberfälle und Einbrüche scheint ja (leider...) nicht wirklich rückläufig zu sein.Peter
Bekennender Längsdenker
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03.08.2016, 17:25 #18
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03.08.2016, 21:32 #19
von Raubüberfall zu Hausratversicherung ist doch ein logischer Schritt!?
VG Patrick
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03.08.2016, 21:35 #20
vielmehr stellt sich die Frage, ob "Antanzen" nicht eher als Trickdiebstahl deklariert würde. Welcher zB von meiner Hausrat nicht abgedeckt wäre
VG Patrick
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