Für den Fall zahlst Du aber eben auch keine Steuern !
Kannst Du aber ändern - red mal mit deinem AG: Wenn er neben der Privatnutzung und der Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch noch die Fahrten zum Zweitstudium zusätzlich lohnversteuert, kannst Du die dann auch als Werbungskosten geltend machen.
Ergebnis 1 bis 20 von 34
Hybrid-Darstellung
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27.03.2016, 20:41 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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