Zitat Zitat von MaggyPee Beitrag anzeigen
bist du Erstbesitzer? wenn ja:

Zum Gutachter das Ding , Gehäuse vermessen und splitten lassen - dann das Gutachten zu AP schicken, ....übern Anwalt natürlich
Ähm, und das würde dann was genau bringen ? Jetzt mal abgesehen davon dass ich auch der Meinung wäre dass von keinem Einwirken von Kräften auch nichts kaputt geht, nach fünf Jahren ist AP doch grundsätzlich erstmal michts mehr schuldig - rein rechtlich gesehen - oder habe ich da etwas verpasst ?

Gruß, Stefan