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  1. #1
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Zoll(frei)lager - wer kennt sich aus?

    Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?
    Es grüßt der Stephan


  2. #2
    Yacht-Master
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    Gute Frage. Aber solange da nichts entgültig entnommen wird oder verändert wird sollte das doch kein Problem sein. Zugriff hat der Eigentümer auch immer.
    Der Philip

  3. #3
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Ware kommt im Container per Schiff aus Asien.
    Lagerung in Deutschland im Zolllager.
    Dann in die Schweiz.

    Wir verkaufen DDP, haben also ein Interesse daran, keinen Zoll zu bezahlen.
    Import mit Form A aus China ist in die EU für diesen Artikel nicht mehr zollbefreit.

    Aber: China und Schweiz haben ein Freihandelsabkommen. Ware müsste also eigentlich direkt aus China in die Schweiz.
    Aus logistischen Gründen muss das aber eigentlich über Deutschland laufen. Um Zoll zu vermeiden, dann über Zollfreilager.
    Aber: Da darf eigentlich nichts gemacht werden, was die Ware verändert oder veredelt. Das verändert dann den präferenziellen Ursprung, wurde mir erklärt.

    Ich frage mich halt, ob diese kleinen Tests unter Veredelung fallen...
    Es grüßt der Stephan


  4. #4
    Gesperrter User
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    Wieso muss das über Deutschland laufen, Schweiz hat doch auch Zollfreilager

    http://www.embraport.ch/de/liegensch...freilager.html

    - Kommissionieren, Umpacken im Transit
    - Warenkontrolle, Qualitätskontrolle, Testläufe für Maschinen
    und Apparate
    Geändert von avalanche (14.04.2016 um 08:12 Uhr)

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von heintzi Beitrag anzeigen
    Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?
    Darf man, genauso wie Du Mengen kontrollieren kannst/darfst/sollst/mußt wegen möglicher Steuervergehen- angenommen, der Lieferant überliefert aus Versehen...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  6. #6
    Deepsea
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    Evtl. steht hier etwas relevantes dabei.
    http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms...ring=zolllager
    Gruß
    Roland

  7. #7
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Wieso muss das über Deutschland laufen, Schweiz hat doch auch Zollfreilager

    http://www.embraport.ch/de/liegensch...freilager.html

    - Kommissionieren, Umpacken im Transit
    - Warenkontrolle, Qualitätskontrolle, Testläufe für Maschinen
    und Apparate
    Und auch so schöne große Häfen für die Containerriesen aus China ;-)
    VG
    Udo

  8. #8
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Darf man, genauso wie Du Mengen kontrollieren kannst/darfst/sollst/mußt wegen möglicher Steuervergehen- angenommen, der Lieferant überliefert aus Versehen...
    Das ist auch mein Wissen, im Sinne einer Konformitätsprüfung was Menge und Einhaltung der Produktspezifikation betrifft.
    Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.


  9. #9
    PR MI M MEM ER Avatar von AndreasS
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    Notfalls würde ich einfach mal beim HZA anrufen. Das mache ich bei Unklarheiten immer, bei uns sind die Leute sehr freundlich und hilfsbereit.

    Klar, das hilft Dir jetzt nicht direkt, aber ich wollte es mal erwähnen.
    Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.

  10. #10
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Danke Euch allen!

    Unser HZA sagt, ich darf nichts testen, aber hier hab ich jetzt neues Futter....
    Es grüßt der Stephan


  11. #11
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...rchResult=true

    Hmmmm, den Link werde ich mal meinem HZA schicken....
    Es grüßt der Stephan


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