Original von spacedweller
die Uhr ist angeblich 1 1/2 Jahre alt und ich denke das selbst Breitling
mittlerweile 2 Jahre Garantie auf die Uhren gibt...von daher...
2 Jahre ist in der BRD laut Gesetzgeber pflicht...die allgm. Garantieverbindlichkeiten...

Nur was beinhalten Garantiebedingungen in der Regel hinsichtlich der Wasserdichtheit einer Uhr...???


...."Bitte beachten Sie, dass Wasserdichtheit keine bleibende Eigenschaft ist"....

BITTE LASSEN SIE DIE WASSERDICHTHEIT AM BESTEN JÄHRLICH VON EINEM KONZESSIONÄR PRÜFEN UND BESTÄTIGEN.

Was sagt uns das?

Gut das Prüfen machen eigentlich alle Konzessionäre innerhalb der Garantiezeit gratis, sofern die Uhr bei ihm erworben wurde oder man dort Kunde ist und er es trotzdem macht oder er ist einfach nett...

Nur was heißt BESTÄTIGEN ? und warum dies...???

Weil es bei jedem Anbieter sich ähnlich verhält, wenn es um die Wasserdichtheit seines Produktes und die damit verbundene Herstellerhaftung von zugesicherten Eigenschaften geht....es wird an Verpflichtungen geknüpft, die nur die Haftung eventuell möglich machen...

Warum ich das so vage mal darlege, hat seinen Grund, wenn die Uhr nicht dicht ist und es ist nichts passiert, außer das die Dichtungen und eventuell die Drücker usw. getauscht werden müssen, ist es häufig die Kulanz, die den Kunden zufrieden macht...

Hat aber der Kunde alle Verpflichtungen der Auflagen seitens der Hersteller erfüllt und die Uhr säuft trotzdem ab und der Schaden kann ganz schnell zum Totalschaden werden, wenn es um das gefürchtete Wasser im Werk geht...dann blüht den meisten ein böses Erwachen, da knausern Hersteller gerne und Konzis auch...

Jedenfalls ist es nicht so einfach mit einfach Garantiefall schreiben...

Gruß Andreas