ich hatte soeben ein ganz tolles Thema zum Mittag, (was einem bei Pudding nicht alles einfällt) welches ich auch mal öffentlich zur Diskussion stellen möchte.
Wie bekannt sollte jeder Betrieb der Leistungen Dritter gegenüber macht, eine Haftpflicht haben für eigenes Verschulden.
Um es mal vereinfacht darzustellen:
Wenn ich was an einer Uhr arbeite, ist dieser Arbeitswert mit Faktor XY für die Haftung kalkuliert.
Beispiel :
Montiere ich ein...
Inlay für eine 16610 und es geht kaputt (Schaden 24,- CHF )
Inlay für eine 116610 und es geht kaputt (Schaden 158,- CHF )
Inlay für eine 1675 und es geht kaputt (Schaden eigentlich doch auch nur 24,- CHF ) oder?
Jetzt die Frage: müsste eine Handhabung an einer Vintage aufgrund des Markwertes von Teile nicht höher betitelt werden? (Bei Ceramic ist der AW auch angehoben)
Ich bin der Meinung könnte man, muss man aber nicht.
Wie sieht ihr das ?
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Thema: Kostenfaktor Arbeitwert
Hybrid-Darstellung
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13.02.2016, 13:14 #1
Kostenfaktor Arbeitwert
Geändert von MaggyPee (13.02.2016 um 13:16 Uhr)
21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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13.02.2016, 13:25 #2ehemaliges mitgliedGast
Seit ihr dagegen nicht versichert? Eine Betriebshaftpflicht ist doch eigentlich ein muss. Deren Kosten legt man auf seine Kalkulation der Service-/Reparaturkosten um.
Wie berechnet ihr denn eure Service-/Reparaturkosten z. Zt.?
Ich würde die Kosten grob aufsplitten in:
1. Ersatzteilpreis
2. Ausgaben für Miete
3. Ausgaben für Versicherungen
4. Lohnkosten
Die Lohnkosten würde ich in Abhängigkeit von Uhrenmarke/-modell variieren. Bei einer Rolex ist der Faktor/Aufschlag höher als bei einer Swatch.
Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?Geändert von ehemaliges mitglied (13.02.2016 um 13:33 Uhr)
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13.02.2016, 14:23 #3
Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstehe, geht es um die Absicherung gegen selbst verursachte Schäden bei Vintage vs Normal.
Diese Versicherungsprämie legst du auf deinen Stundenlohn um.
Meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten, du machst eine Mischkalkulation, wie hoch ist meine Versicherungsprämie pa und legst diese auf den Stundenlohn aller Arbeiten um.
Alternativ unterteilst du in normale und Vintage Arbeit. Dh, du möchtest die Besitzer normaler Uhren, nicht mit der Prämie für Vintage belasten, dann müsste dein Stundenlohn für Vintage natürlich höher sein, als für normal, da hier ein größeres Risiko besteht.
Ist sicherlich am Ende eine Frage des Gesamtgefüges.
Wieviel Vintagebearbeitung pa im Vergleich zu nichtvintage?
Vielleicht auch die Frage wie hoch würde denn der Stundenlohn für Vintage im Vergleich zum anderen steigen?
Wäre das nachvollziehbar für Kunden ( zB 1 für nichtvintage 1,5 oder mehr für Vintage)
Oder eben Arbeitswert 1,2 für alle?
Ich denke nachvollziehbar wären beide Ansätze.Ohne Signatur
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13.02.2016, 14:24 #4
Würde auch an eine Betriebshaftpflicht denken, die Ihr ja bestimmt habt. Und dieser Versicherung dürfte es egal sein, ob alte oder neue Uhr.
btw: Könntest Du mir ein/zwei Inlays besorgen?
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13.02.2016, 14:54 #5ehemaliges mitgliedGast
Hallo Manon,
also, ich halte es so, dass abhängig vom Anspruch der Arbeit mein Stundensatz variiert. Dementsprechend könnte man das bei Dir auch so umsetzen, dass je nach Wert der Uhr der Stundensatz angepasst wird.
Was das Risiko von Schäden betrifft: Dafür ist (zumindest bei mir) die Betriebshaftpflicht der Ansprechpartner, die sich ggf. mit den Ansprüchen der Geschädigten beschäftigen müssen.
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13.02.2016, 18:53 #6
Verstehe ich nicht so ganz. Der Stundensatz ist doch das, was Du kostest, inklusiv der Sorgfalt, mit der Du arbeitest. Dass eine Arbeit an einer Vintageuhr vielleicht aufwändiger und dadurch teurer ist, weil es halt länger dauert und man vorsichtig(er) und (noch) sorgfältiger arbeitet, kann ich nachvollziehen. Aber dass eine Stunde teurer oder billiger ist, je nach Objekt, an dem Du arbeitest, finde ich ungewöhnlich.
77 Grüße!
Gerhard
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13.02.2016, 19:10 #7
- Registriert seit
- 26.06.2007
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- 67
Ich kenn das von Audi-Fachbetrieben auch das die Stundensätze nach Modellreihe gestaffelt sind:
A4 95.-
A6 100.-
A8 120.-
Hier ist aber wahrscheinlich in den unterschiedlichen Ausbildunggraden der Mechaniker begründet.
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13.02.2016, 19:13 #8Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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13.02.2016, 19:48 #9
Anwälte unterliegen ja einer Gebührenordnung - sowas haben wir aber nicht und ich möchte auch nicht irgendwelchen Haftungsbeschränkungen oder Ausschlüsse machen.
Ich bin beim Puddingdamit konfrontiert worden und seither mache halt meine Gedanken, ob und wenn, wie sich sowas in AW's rechnen liese....
21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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13.02.2016, 19:53 #10ehemaliges mitgliedGast
Ich arbeite ja in verschiedenen Bereichen, sowohl schriftlich als auch fotogrfisch. Bei mir ist es auch davon abhängig, wo ich arbeite, sprich dem Einsatzort und welche Ausrüstung ich nutzen muss. Wenn ich zum Beispiel Fachtexte verfasse, ist mein Satz höher, als wenn ich für ein Navi ein Handbuch verfasse bzw. überarbeite oder einfache Artikel für Zeitungen schreibe. Bei fototechnischen Geschichten ist es ein Unterschied, ob ich mit meiner Nikon D4s arbeite oder die Hasselblad verwende (ich kalkuliere in meinen Satz durchaus Material / Verschleiß) ... logisch, ein Foto für Zeitungen bringt weit weniger als eine Produktfotografie mit Ausleuchtung etc. pp.
Gruß,
Sascha
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13.02.2016, 15:25 #11
Mmmmh vielleicht habe ich mein Frage auch etwas umständlich formuliert/gestellt
Natürlich sind wir versichert, gar keine Frage
es geht wirklich um den Aspekt der Marken/Typenunterscheidung wie ihr erwähnt.
Der ist nämlich bei mir nicht unterschiedlich, was man mir bei Mittag am Kopf geworden (hier daheim!), weil ich im VintageSektor dieselben Preise nehme wie bei aktuellen Modellen.
D.h.: ich kostet AWx4 = xxx,- CHF Stundensatz (außer bei Complkationen der hohen Haute, die laufen auf Honorarbasis)
Demnach, wenn ich an einer Vintage zB ein Inlay "kaputt" mache kostet mich dies 10x soviel als das Neuteil und die Betriebshaftpflicht zahlt wenn auch nur den Neupreis weil es die ja noch gibt bei RSA.
Und ich will immer einen vernünftigen Ersatz stellen, welche ich bis Dato über die "Wagnis&Gewinn" Klausel gestützt bzw. mit einbezogen habe, aber bei den stätigt steigenden Preisen von Gebrauchteilpreisen bald nicht mehr richtig kompensieren lassen......
Darum ja die Frage: wäre die Anhebung des Faktors (AW) im Vintage überhaupt wirklich gerechtfertigt ? weil es geht seltens was kaputt....
(..so hatte ich übrigens geantwortet)
Geändert von MaggyPee (13.02.2016 um 15:33 Uhr)
21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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13.02.2016, 16:19 #12
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Rolex und auch andere Hersteller und Servicewerkstätten machen das doch auch nicht anders.
Vintagebereich kostet mehr als aktuelle Modelle.
Bei uns auch nicht anders,Service an Altanlagen ist teurer da aufwändiger,Teile teurer ....VG
Udo
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13.02.2016, 19:34 #13
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... oder auch mit den notwendigen (Zusatz bzw. Neben-)Arbeiten wie Recherche oder eben auch Wissen an sich.
An Manons Stelle würde ich die Haftung für Altteile ausschliessen. Das ist wie bei Oldtimern, da sind die Ersatzteile auch ggf. noch erhältlich, oder eben auch nicht mehr, und Alteile übersteigen manchmal den Neuwert. Wer an alten Autos schraubt, weiss auch, daß da manchmal Teile kaputtgehen, die eigentlich nur abgebaut werden müssen um an den Übeltäter ranzukommen.
Für mich wäre beides plausibel, etwas höherer Stundensatz für Alteisen, als auch der Haftungsauschluss für Altteile, die kaputtgehen.Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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13.02.2016, 19:40 #14
Richtig Gerhard, so sehe ich das ja auch, der Std-Lohn müsste doch immer derselbe sein., ob Sub alt oder Sub neu - aber mein Manne sieht es wiederum wie Udo, und es liegt sicherlich nicht daran dass die beiden Norddeutsche sind, sondern es eine spezielle Gruppierung und ich solle mich bitte nicht unter Wert verkaufen und auch an die Klausel bezüglich Ersatzgestellung denken.
Selbst wenn man sagen würde, ok VintageUhr = Vintagezuschlag: wie will man denn sowas fair berechnen
Wir haben auch Probleme beim Mittag was21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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13.02.2016, 19:59 #15
Hallo MaggyPee,
ich befürchte, dass du eine falsche Vorstellung vom Deckungsumfang deiner Betriebshaftpflicht hast.
Frag doch mal deinen Versicherer, ob Bearbeitungsschäden an Kundenware mitversichert ist. Z.B. du wechselst einen Federsteg und rutscht mit dem Werkzeug aus und verursachst einen tiefen Kratzer am Gehäuse und dem Glas. Dein Beispiel mit dem Inlay: Du montierst ein neues Inlay falsch und zerstörst es dadurch. Das ist einfach nur Pfusch und ist nicht versichert. Diesen Schaden trägst du selbst.
Du erneuerst eine Dichtung aber verwendest eine falsche Dichtung. Es dringt Wasser in die Uhr ein. Das Werk ist zerstört.
Alle Beispile sind m.E. Schlechterfüllung und somit nicht über die Betriebshaftpflicht versichert. Natürlich kann ich mich täuschen, deswegen frage deinen Versicherer.
Zum Thema Stundenlohn für Arbeiten an Vintage-Uhren. Du scheinst Unternehmerin zu sein und somit ist es deine Entscheidung, ob du den Wert deiner Arbeitskraft differenzierst.
Wenn eine Uhrenverkäuferin (Einzelhandelskauffrau) 15 min eine Uhr poliert, dann kann das logischerweise deutlich weniger kosten als wenn die Uhrmachermeisterin in der gleichen Zeit eine Reparatur an einen Uhrwerk mit vielen Komplikationen vornimmt.
Außerdem kommt hinzu, dass du bei der Inobhutnahme und Reparatur einer hochwertigen Uhr auch ein größeres Risiko eingehst, dass du diese durch Dein Verschulden - egal ob der Betriebshaftpflichtversicherer oder Sachinhaltversicherer bezahlt oder nicht - eingehst.
Wenn bei dem Audi-Beispiel abhängig von den Modellen tatsächlicher unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter die Fahrzeuge reparieren und warten und/oder teurere Werkzeuge o.ä. eingesetzt werden müssen , dann wären unterschiedliche Arbeitswerte für identische Leistungen m.E. gerechtfertigt. Ansonsten nicht.Herzliche Grüße Andreas
Bewahre Dir immer Deine Ideale, denn sie sind wie Sterne, die Dir den Weg weisen.
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13.02.2016, 20:00 #16
Beides ist ja möglich: Höhere Stundenpreise und/oder mehr Zeitaufwand durch filigranere Arbeit. Weiß nicht wie es in Köln gehandhabt wird; vielleicht ist der höhere Preis nur durch mehr Aufwand verursacht. Oder aber durch höhere Stundenpreise, was durch höhere Qualifizierung wie oben in dem Autobeispiel vermutet), verursacht oder "nur" Abschöpfung.
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13.02.2016, 20:20 #17
Es geht nicht um die Frage was die Betriebshaftpflicht bezahlt oder nicht - darum geht es mir auch nicht, bei eigenverschulden hafte ich, sehr gerne sogar, dies bekäme ich sonst nicht mein Gewissen hin.
und dass ich nach Qualifikation bezahlt werde ist auch klar, entweder nach AWs oder auf Honorarbasis
es ist nicht einfach das Thema , denn wir dürfen auch nicht verschiedene Berufsgruppen vergleiche wollen.
Aber interessant eure Sichtweise zu hörenGeändert von MaggyPee (13.02.2016 um 20:22 Uhr)
21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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13.02.2016, 20:40 #18
Ok, dann habe ich wieder etwas gelernt hier. Aber betreffts Gebührenordnung von Rechtsanwälten (ähnlich denen anderer Berufsgruppen): da gibt es von-bis-Werte, und ich dachte immer, wenn man sich auf einen Stundensatz geeinigt hätte, sei der verbindlich, egal, was genau ich da arbeite. Anscheinend ist es nicht so.
77 Grüße!
Gerhard
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13.02.2016, 20:47 #19
Nochmal zu Anwälten: Ja, es gibt Gebührentabellen, die sich nach dem Wert orientieren. Man kann aber auch Stundenhonorare vereinbaren, so wie auch ein Uhrmacher mit seinen Kunden nach Stunden abrechnen kann. Und so wie ein Anwalt für das Anschauen einer Schönheitsreparaturklausel weniger verlangen wird als für Vertragsklauseln zu Arbeinehmererfindungen, wird auch ein Uhrmacher für eine Stunde Revision am ETA 2824 weniger verlangen als für eine Stunde Revision am Tourbillon.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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13.02.2016, 21:10 #20
- Registriert seit
- 23.08.2007
- Beiträge
- 60
Also ich mach dasselbe mit alten Werkzeugmaschinen.
Was berechenbar ist, wird nach Aufwand abgerechnet.
Bei richtig alten, unberechenbaren, Teilen gibt's einfach Pauschalen, die alle Eventualitäten abdecken.
Letzen Endes will dein Kunde einen kalkulierbaren Preis, der nicht wirklich überschritten wird.
Der Rest ist deins. Und er ist glücklich.
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