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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von domer
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    Zitat Zitat von Hamburger Beitrag anzeigen
    Ist auch egal

    Du hast zwei Jahre Gewährleistung von Händler ab Kaufdatum
    Mehr nicht, der Konzi ist raus aus dem Spiel und der Hersteller sowieso

    Konzi raus -> doof
    Hersteller raus -> echt? ok. Wieder etwas gelernt.

    Ich hätte gedacht, dass Omega die x Jahre Garantie auch mir als Gebrauchtkäufer weitergibt. Nur habe ich halt keine Garantiekarte und/oder Rechnung vom Erstverkäufer.

    Vielen Dank euch!


    Dom
    Geändert von domer (03.02.2016 um 19:43 Uhr)
    Grüße vom Dom

    Gesuche bitte im SC einstellen.

  2. #2
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von domer Beitrag anzeigen
    Konzi raus -> doof
    Hersteller raus -> echt? ok. Wieder etwas gelernt.

    Ich hätte gedacht, dass Omega die x Jahre Garantie auch mir als Gebrauchtkäufer weitergibt. Nur habe ich halt keine Garantiekarte und/oder Rechnung vom Erstverkäufer.

    Vielen Dank euch!


    Dom
    Wie soll das gehen ?
    VG
    Udo

    Rolex Regenjacke Navi im Sc zu verkaufen

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Noch einmal die Kurzform:

    Neue Uhr:

    Gewährleistung vom Händler: 2 Jahre (nach sechs Monaten Beweislastumkehr)

    Garantie vom Hersteller: Freiwillige Leistung, kann der Hersteller von Bedingungen abhängig machen, zum Beispiel Garantiekarte, Rechnung, Erstkäufer etc.

    Zusätzlich geben manche Händler auch noch eine Garantie, die dann auch freiwillig ist und nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat.


    Gebrauchte Uhr vom Händler:

    Gewährleistung vom Händler, eigentlich 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr begrenzt werden.

    Herstellergarantie: Siehe oben!

    Garantie vom Händler: Siehe oben!


    Bei gebrauchter Uhr von privat:

    Nur Garantie vom Hersteller, wenn die Bedingungen vom Hersteller erfüllt werden, ist vom Hersteller abhängig.
    Geändert von ehemaliges mitglied (03.02.2016 um 19:58 Uhr)

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