Ergebnis 1 bis 20 von 35
Hybrid-Darstellung
-
03.02.2016, 19:41 #1
Geändert von domer (03.02.2016 um 19:43 Uhr)
Grüße vom Dom
Gesuche bitte im SC einstellen.
-
03.02.2016, 19:51 #2Steve McQueen
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.258
-
03.02.2016, 19:56 #3ehemaliges mitgliedGast
Noch einmal die Kurzform:
Neue Uhr:
Gewährleistung vom Händler: 2 Jahre (nach sechs Monaten Beweislastumkehr)
Garantie vom Hersteller: Freiwillige Leistung, kann der Hersteller von Bedingungen abhängig machen, zum Beispiel Garantiekarte, Rechnung, Erstkäufer etc.
Zusätzlich geben manche Händler auch noch eine Garantie, die dann auch freiwillig ist und nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat.
Gebrauchte Uhr vom Händler:
Gewährleistung vom Händler, eigentlich 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr begrenzt werden.
Herstellergarantie: Siehe oben!
Garantie vom Händler: Siehe oben!
Bei gebrauchter Uhr von privat:
Nur Garantie vom Hersteller, wenn die Bedingungen vom Hersteller erfüllt werden, ist vom Hersteller abhängig.Geändert von ehemaliges mitglied (03.02.2016 um 19:58 Uhr)




Themenstarter

Zitieren
Lesezeichen