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  1. #15
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Hihi,
    bei Fernsehgeräten, Mixern, Waschmaschinen, ... ist's meines Wissens nach umgekehrt. Da wurde bei mir NOCH NIE das Garantiezeugs ausgefüllt und abgestempelt, das würde im Falle des Falles auch nicht akzeptiert werden, wurde mir gesagt. Es zählt nur der Kaufnachweis - Rechnung oder Kassabon. Warum das bei Uhren anders ist ...?

    Ich hätte also schon angenommen, dass mit Kaufrechnung eine Garantieabwicklung möglich sein sollte.
    Geändert von Sette (01.02.2016 um 13:57 Uhr)
    Gruß

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