Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, an die der Geber beliebige Bedingungen knüpfen kann, verlangt Breitling eben eine korrekt ausgefüllte Karte mit Stempel. Habe ich die als Käufer nicht, kann ich nur noch auf das Entgegenkommen des Garantiegebers hoffen, oder die Sachmängelhaftung beim Verkäufer geltend machen. Letzteres ist gesetzlich geregelt, es können schnell Fristen gesetzt werden (was bei freiwilligen Garantieleistungen schon schwieriger ist) und zur Not kann nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen auch gewandelt werden ... nutzt nur nichts, wenn der Verkäufer nicht mehr da ist.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Thema: Garantieproblem
Baum-Darstellung
-
30.01.2016, 17:09 #12--
Beste Grüße, Andreas





Zitieren
Lesezeichen