Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
Aber die wurde doch beim Konzi ( vom wem auch immer) gekauft. An jemand anderes liefert Breitling doch gar nicht.
Wenn die Uhr den Laden verlässt, hat der Konzi die Garantiekarte ordentlich auszufüllen. Wenn er mit einem Grauen irgendwie mauschelt, dann ist das ein Problem zwischen Breitling und dem Konzi und nicht zwischen Breitling und dem Endverbraucher, welcher ja nicht einmal die Rechnung aufheben muss. Dafür hat er ja die Garantiekarte.
Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, an die der Geber beliebige Bedingungen knüpfen kann, verlangt Breitling eben eine korrekt ausgefüllte Karte mit Stempel. Habe ich die als Käufer nicht, kann ich nur noch auf das Entgegenkommen des Garantiegebers hoffen, oder die Sachmängelhaftung beim Verkäufer geltend machen. Letzteres ist gesetzlich geregelt, es können schnell Fristen gesetzt werden (was bei freiwilligen Garantieleistungen schon schwieriger ist) und zur Not kann nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen auch gewandelt werden ... nutzt nur nichts, wenn der Verkäufer nicht mehr da ist.