Ergebnis 1 bis 15 von 15

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #5
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
    Registriert seit
    16.03.2014
    Ort
    Lalaland
    Beiträge
    8.423
    wenn es den verkäufer nicht mehr gibt, greift selbst die sachmangelhaftung mit beweislastumkehr nicht mehr. das ist ärgerlich.

    allerdings würde ich mich an deiner stelle direkt an an den hersteller wenden. als konsument kannst du nicht wissen, wie eine garantiekarte ordnungsgemäß auszusehen hat. zudem würde ich die rechnung als kaufnachweis (datum) in kopie mitschicken und mir wünschen, dass es klappt.

    den hersteller direkt anzusprechen macht in diesem fall am ehesten sinn, vermutlich hat der konsti nur "bammel" davor, dass ihm die garantiearbeit - wenn es später eine revision gibt - nachbelastet wird.
    Geändert von obiwankenobi (30.01.2016 um 11:10 Uhr)
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •