wenn es den verkäufer nicht mehr gibt, greift selbst die sachmangelhaftung mit beweislastumkehr nicht mehr. das ist ärgerlich.
allerdings würde ich mich an deiner stelle direkt an an den hersteller wenden. als konsument kannst du nicht wissen, wie eine garantiekarte ordnungsgemäß auszusehen hat. zudem würde ich die rechnung als kaufnachweis (datum) in kopie mitschicken und mir wünschen, dass es klappt.
den hersteller direkt anzusprechen macht in diesem fall am ehesten sinn, vermutlich hat der konsti nur "bammel" davor, dass ihm die garantiearbeit - wenn es später eine revision gibt - nachbelastet wird.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Thema: Garantieproblem
Baum-Darstellung
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30.01.2016, 11:01 #5
Geändert von obiwankenobi (30.01.2016 um 11:10 Uhr)
Glaube nicht alles, was Du denkst!




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