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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Frage an die Mietrechtler: Stolpersteine bei Eigenbedarfskündigung?

    Die letzten Beiträge, die ich über die Suche gefunden hatte, sind schon mehrere Jahre alt. Zwischendurch war dann auch eine Reform des Mietrechts durch den Gesetzgeber angedacht, die ggf. neue Aspekte aufbringt

    Konkret geht es um eine Eigenbedarfskündigung durch mich als Vermieter zugunsten eines Elternteils, der an der vermieteten Immobilie auch Nießbrauch hat. Der Elternteil plant die Immobilie als Zweitwohnsitz (neben dem Erstwohnsitz im Ausland) ab Ende diesen Jahres zu nutzen. Wie setze ich so etwas bestmöglich auf, welche Stolpersteine gibt es (erfahrungsgemäß) zu beachten? Danke Euch!

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Eine gute Beratung kostet Honorar - keine Beratung evtl. ein Vermögen

    Ich würde Dir raten zu einem Anwalt zu gehen, da er den Inhalt des Mietvertrags zu prüfen hat - von daher ist eine pauschale Aussage für mein Dafürhalten zu gefährlich
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    Daytona Avatar von Smoke
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    Viele Stolpersteine, Fristen, Hinweispflichten, exakte Begründung usw.

    Ganz ehrlich: Das ist den Gang zum RA wert. Kostest was, funktioniert dann aber in der Regel auch.
    Jürgen

  4. #4
    Freccione Avatar von RBLU
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    Ich wuerde auch anraten, einen Experten zu fragem. Eine gute Anlaufstelle ist der oertliche Haus- und Grundverein, die auch ueber Experten und Rechtsnawaelte verfugen. Der erste Rechtsberatung ist oft durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

    Zur Eigenbedarfkuendigung mit Erstwohnsitz im Ausland habe ich persoenliche Efahrungen, aber da sich jede Situation unterscheidet, moechte ich hier lieber nichts dazu schreiben; ausser: Viel Glueck!
    Gruss,
    Bernhard

  5. #5
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich schließe mich vollumfänglich den Vorrednern an. Ich hatte "meinen Eigenbedarfsfall" seinerzeit auch von einem RA aufsetzen lassen, den mir Haus und Grund empfahl. Es war nämlich abzusehen, dass der Fall über mehrere Instanzen gehen würde (Lehrer). Gewonnen habe ich Dank eines guten RA. Auf was man da alles achten muss....

    Rheinische Grüße, Frank

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich kann Haus & Grund nicht empfehlen. Ich würde in erster Linie Wert darauf legen, dass das ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht übernimmt.
    Geändert von paddy (28.01.2016 um 23:43 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich kann Haus & Grund nicht empfehlen. Ich würde in erster Linie Wert darauf legen, dass das ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht übernimmt.
    OK, Danke Paddy! Kannst Du hier jemanden empfehlen (gerne via PN)?

  8. #8
    Sea-Dweller
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    Meine Vermutung hat sich durch eure Anworten bestätigt: ich werde das über einen RA aufsetzen...Danke euch

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