Ich wuerde auch anraten, einen Experten zu fragem. Eine gute Anlaufstelle ist der oertliche Haus- und Grundverein, die auch ueber Experten und Rechtsnawaelte verfugen. Der erste Rechtsberatung ist oft durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Zur Eigenbedarfkuendigung mit Erstwohnsitz im Ausland habe ich persoenliche Efahrungen, aber da sich jede Situation unterscheidet, moechte ich hier lieber nichts dazu schreiben; ausser: Viel Glueck!
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28.01.2016, 18:09 #4Gruss,
Bernhard
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