Weiß ja nicht wie das bei den Kollegen in D abläuft - bei uns in Ö (sind ebenfalls bei obiger Plattform vertreten) wird der gepfändete Gegenstand durch einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen bewertet. Ich gehe stark davon aus, dass es in obiger Sache ebenfalls der Fall war ! Ein Kurzgutachten dürfte beim zuständigen Amtsgericht aufliegen. Ggf mal beim Kollegen nachfragen ob sie von einem Sachverständigen in Augenschein genommen wurde !