Zitat Zitat von ErimSee Beitrag anzeigen
Wenn der Einbehalt des Blattes nicht erwähnt wurde, dann war ein Tausch neu gegen alt auch nicht vereinbart. Offensichtlich ist ja noch nicht einmal ein finanzieller Ausgleich erfolgt. In dem Fall würde ich die Herausgabe des alten Blattes verlangen.
Kann ich machen. Dann wird Aussage gegen Aussage stehen. Die Azubi, bei der ich das ZB bestellt habe, wird natürlich von den Kollegen gedeckt werden. Und am Ende wird niemand glücklich. Was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass ich jetzt mit dem (eigentlich) schönen neuen Blatt immer die unangenehme Erfahrung verbinde, übers Ohr gehauen worden zu sein.