Kann ich machen. Dann wird Aussage gegen Aussage stehen. Die Azubi, bei der ich das ZB bestellt habe, wird natürlich von den Kollegen gedeckt werden. Und am Ende wird niemand glücklich. Was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass ich jetzt mit dem (eigentlich) schönen neuen Blatt immer die unangenehme Erfahrung verbinde, übers Ohr gehauen worden zu sein.
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Hybrid-Darstellung
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26.01.2016, 09:59 #1ehemaliges mitgliedGast
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26.01.2016, 09:57 #2
Wenn Rolex die einbehaltenen Ziffernblätter tatsächlich als Austauschteil ansieht ... was machen die damit?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aufgearbeitet werden und wieder in den Verkauf laufen.
Aber ein Rückkauf nur um sie zu verschrotten ... was sollte das?
Klar, Graumarkt eindämmen etc., aber lohnt sich das?
Und wenn das der Hintergrund ist, dann sollten sie konsequenterweise beim Kauf einer neuen Rolex auch die komplette alte Uhr einfordern ...Gruss aus Düsseldorf,
Norbert
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26.01.2016, 10:05 #3
Stefan warum bittest Du den Konzi nicht einfach um die Herausgabe des alten Blattes. Der Aufpreis wird nicht hoch sein und weg ist es bestimmt nich nicht, läuft meistens mit Zeitverzug nach Köln.
Gruß, Peter
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26.01.2016, 10:10 #4ehemaliges mitgliedGast
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26.01.2016, 10:18 #5
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26.01.2016, 10:02 #6
Norbert lies doch mal was Udo und ich schrieb. Man kann es auch andersrum sehen, es wird günstiger wenn Du das alte Blatt Inzahlung gibst.
Die meisten "normalen" Träger können mit dem altem Blatt eh nichts anfangen. So hat der Kunde die Wahl, vorausgesetzt der Konzi klärt seine Kunden korrekt über beide Möglichkeiten auf.Gruß, Peter
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26.01.2016, 10:05 #7
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Geh noch mal hin und sprich mit denen darüber. Ich finde es nur schade, dass Du das schwarze Blatt nicht wieder verwenden kannst, wenn Du plötzlich mal wieder Lust drauf hast. Stimmt schon, eigentlich ist es Dein Besitz, wenn Du beim Tausch nicht (schriftlich) zugestimmt/vereinbart hast, dass es in den Besitz von Rolex übergeht. Quasi als Inzahlungnahme. Jedenfalls sollte das sauber ablaufen und dem war hier wohl nicht so.
Grüße,
Sebastian
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26.01.2016, 10:06 #8
Ja, das meine ich doch auch:
wenn es durch die Rücknahme des Blattes für den Kunden günstiger wird, ist das doch nichts anderes als ein Rückkauf/Inzahlungnahme durch Rolex, oder?
Und daraus ergibt sich für mich die o.g. Fragestellung:
warum gibt Rolex dafür Geld aus - wenn auch indirekt, und was machen sie mit den alten Blättern?Gruss aus Düsseldorf,
Norbert
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26.01.2016, 10:12 #9
Och, spring über Deinen Schatten, entschuldige Dich, lässt sich alles (er)klären.
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26.01.2016, 10:18 #10
Verlange Rückabwicklung, da man Dir nicht mitgeteilt hat, daß Du das alte nicht behalten darfst.
Dann gehe zu einem kundenfreundlichen Konzessionär.Mit besten Grüßen,
Stefan
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26.01.2016, 12:30 #11
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26.01.2016, 13:14 #12
So wie das sehe, war der TS beim deutschen Konzi
In Genf kostet der ZB Tausch einer WG Daytona vor 2 Jahren ca. 600,-Sfr (DJ billiger !)...........und das alte Blatt incl. Zeiger bekam man zurück !
........zuvor hatte man mich von der Rolex Boutique (..hatten keinen Uhrmacher vor Ort) freundlich zu Bucherer geschickt, und ad hoc mitgeteilt, dass man das ursprüngliche Dial wieder mitbekommt.
Ist schon irgendwie seltsam in D...
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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26.01.2016, 16:55 #13
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26.01.2016, 17:02 #14
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Hallo,
Da wird scheinbar eh unterschiedlich verfahren.
Mir erging es einmal so beim Tausch meiner Lünetteneinlage der GMT. Der eine Konzi sagte ich bekomme die alte auf keinen Fall. Der andere nur ein paar Meter entfernt meinte klar die Einlage gehört ja Ihnen. Der Preis war übrigens bei beiden gleich. Waren auch zwei große und namhafte Konzis.
Gruß Pancho
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28.01.2016, 22:10 #15
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28.01.2016, 22:28 #16
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28.01.2016, 22:33 #17
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28.01.2016, 23:56 #18
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26.01.2016, 10:21 #19
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Hallo,
meines Erachtens solltest Du das alte Blatt heraus verlangen.
Der Erwerb der Uhr erfolgte vom Konzi. Damit hast Du das Eigentum an der Uhr samt Blatt erlangt. Danach hast Du einen weiteren Vertrag mit dem Konzi über einen Blattwechsel abgeschlossen. Dies hat an den Eigentumsverhältnissen zu dem alten Blatt nichts geändert. Du hast ein neues erworben und bis Eigentümer des alten geblieben.
Die Bedingungen der Rolex SA spielen in diesem Zusammenhang, d.h. im allein hier maßgeblichen Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Konzi keine Rolle. Rolex ist lediglich der Hersteller, nicht Dein Vertragspartner.
Die Bedingungen von Rolex sind nur dann von Bedeutung, wenn Du mit Rolex in unmittelbaren Rechtsverkehr trittst, etwa wenn Du die Uhr zu Rolex selbst (nicht zum Konzi) in die Revi schickst. Dann unterwirfst Du dich deren Bedingungen. Sofern die bestimmen, dass ausgetauschte Teile einbehalten werden, dann ist das gültig.
Bei der Beauftragung einer anderen Person, die rechtlich eben nicht mit Rolex identisch ist, nämlich der Konzi, gelten andere Bedingungen, möglicherweise die AGB des Konzi. Diese müssten bestimmen, dass Austauschteile in das Eigentum des Konzi übergehen und zudem müssten die Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sein. Ich glaube nicht, dass ein Konzi derartige AGB verwendet. Zudem dürften diese in Hinblick auf ihren überraschenden Charakter derart rechtlich fragwürdig sein, dass sie wohl nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn vor Vertragsabschluss explizit darauf hingewiesen wurde und Du dich damit einverstanden erklärt hast. Das war wohl hier nicht der Fall.
Ich würde das Blatt selbstverständlich herausverlangen. Sollte der Konzi auf seine AGB verweisen, wären diese aus Ihre Gültigkeit und deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag zu prüfen.
Keinesfalls würde ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen.
Viele GrüßeGeändert von corleone123 (26.01.2016 um 10:24 Uhr)
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26.01.2016, 10:21 #20
Hallo Stefan,
wenn man Dich nicht aufgeklärt hat, dass ein Austausch erfolgen wird (und dies auch beweisen kann...durch Unterschrift unter einem Auftrag bspw.), dann müsstest Du doch sogar einen Herausgabeanspruch haben, denn das alte Blatt ist Dein Eigentum...nach wie vor. Nur liegt es momentan bei dem Konzi und nicht bei Dir zu Hause.Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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