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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von esingen
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    Hilfe bei den Unterlagen "Berufung in das Beamtenverhältnis" in Hamburg

    Hallo zusammen,
    meine Frau ist jetzt gerade mit ihrem Referendariat fertig und hat die Unterlagen "Berufung in das Beamtenverhältnis" bekommen, die sie jetzt ausfüllen muss.

    Es geht uns um den Punkt "Psychische Erkrankungen".

    Kennt sich da jemand hier gut aus? Haben wir hier ein Member aus dem Bereich?
    Habt ihr ggf. Tipps, wie man das richtig gestaltet?

    Sollte man gleich ärztliche Unterlagen/Berichte mitsenden oder lieber nicht?
    Wird man immer, egal was geschildert wurde, zum persönlichen Gespräch geladen oder gibt es Ausschlusskriterien?

    Evtl. gleich einen Anwalt hinzuziehen?

    Ziel wäre das persönliche Gespräch, um ins Beamtenverhältnis zu kommen.

    Danke euch.
    Gruß aus HH

  2. #2
    Wer ist der Adressat dieser Unterlagen?

    Letztlich gibt ein Amtsarzt sein Votum ab und danach entscheidet die einstellende Behörde. Psychische Erkrankungen führen aber oftmals zum negativen Votum, da meist nicht zu 100% prognostizierbar. Gerade im Bereich von Lehrern ist die Anzahl der früher dienstunfähig werdenden aufgrund psych. Probleme recht hoch, weswegen aus gutem Grund genau hingesehen wird.

    Einen Anspruch auf Verbeamtung gibt's nicht.

    Wenn der Arzt der Adressat ist, dann würde ich von Anfang an mit offenen Karten spielen, da meist sowieso fachärztliche Stellungnahmen eingeholt werden, wenn der Amtsarzt nicht der entsprechenden Fachrichtung angehört.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von esingen
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    Hallo Thomas,
    die Unterlagen kommen von der "Behörde für Schule und Berufsbildung" in HH. Man muss erstmal nur die Punkte angeben und beschreiben.

    Bisher also noch nichts vom Arzt. Wie gesagt, wir erhoffen uns ein persönliches Gespräch und keine direkte Absage.
    Sie unterrichtet Fächer, die sehr gesucht sind. Normalerweise ein Selbstgänger. Mathe und Physik.

    Wir möchten halt nichts falsch machen.

    Danke
    Gruß aus HH

  4. #4
    Zitat Zitat von esingen Beitrag anzeigen
    Hallo Thomas,
    die Unterlagen kommen von der "Behörde für Schule und Berufsbildung" in HH. Man muss erstmal nur die Punkte angeben und beschreiben.

    Bisher also noch nichts vom Arzt. Wie gesagt, wir erhoffen uns ein persönliches Gespräch und keine direkte Absage.
    Sie unterrichtet Fächer, die sehr gesucht sind. Normalerweise ein Selbstgänger. Mathe und Physik.

    Wir möchten halt nichts falsch machen.

    Danke
    Hallo,

    üblicherweise kommen Fragen nach Diagnosen nur vom Amtsarzt, daher meine Nachfrage.

    Im Zweifel wird sie nicht als Beamtin eingestellt, sondern als Beschäftigte, auch kein Beinbruch.

    Viel Erfolg!

    Das Thema ist zu vielschichtig, als das man es hier sinnvoll erörtern könnte m.E.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  5. #5
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Mit wahrheitsgemäßen Angaben macht Ihr nichts falsch. Andernfalls kann die Berufung ins Beamtenverhältnis später auch widerrufen werden.
    Und dann hofft, dass bei der hamburgischen Schulbehörde niemand Rolex trägt oder sonst hier im Forum mit liest!!

    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von esingen
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    Wir werden natürlich alles angeben, alles andere wäre ein Fehler. Wir möchten nur alle Chancen nutzen.

    Sollte hier jemand mitlesen, gibt's noch eh Forums-Bonus, oder :-)Danke
    Geändert von esingen (16.01.2016 um 12:36 Uhr)

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Bei meiner Verbeamtung in HH (über 20 Jahre her und andere Behörde) war der Amtsarzt der letzte Schritt zur Verbeamtung.
    Als klar war, dass ich eingestellt werden sollte ( nach schriftlichem Test und mündlichen Gesprächen), musst der Amtsarzt noch sein ok abgeben. Was ich an Fragebogen hinsichtlich des Gesundheitszustandes ausgefüllt habe, erinnere ich aber nicht mehr.
    Ohne Signatur

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von frame
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    Nie ungefragt an eine Behörde ärztliche Unterlagen schicken! Ärztliche Unterlagen gehören in ärztliche Hände! Das sage ich hier als ehemaliger niedergelassener Hausarzt. Fragen nach psychischen Erkrankungen muss man natürlich beantworten, aber nicht mit Diagnosen, sondern evtl. damit, dass man mitteilt, dass man wegen Schlafstörungen oder einer vorübergehenden von außen ausgelösten depressiven Verstimmung oder Nervosität in Behandlung war oder eine Gesprächstherapie gemacht hat (was eben zutrifft), man aber seit xx Jahren / Monaten keine Beschwerden mehr hat, keine Medikamente einnimmt, etc. Also keine Diagnosen, keinen Rechtsanwalt (wozu auch?). Oder, wenn man noch Med. einnimmt, dann muss man das sicher den Behörden gegenüber nicht angeben, nur dem bestallten Amtsarzt, der dann die Einstellungsuntersuchung machen wird.

    Beste Grüße, Heinrich

  9. #9
    Milgauss Avatar von Wilder
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    Die Eingangsfrage macht mir Angst.
    Gruß aus der Domstadt
    Achim

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von esingen
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    Ich glaub, hier wird teilweise was falsch verstanden. Liegt ggf. auch an mir. Beenden wir das Thema lieber hier :-)
    Schönen Abend noch.

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Kurzform: Bei der Wahrheit bleiben, ansonsten kann es später nur massive Probleme geben! Denn es ist davon auszugehen, dass die ärztlichen Unterlagen vom Hausarzt bzw. den Behandlern angefordert werden. Und spätestens dann ist eh alles auf dem Tisch.

  12. #12
    Date Avatar von vesudeva
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    Hallo Esingen.

    In unserer Familie ist es folgender Maßen erfolgt.

    Ein Termin bei einem Amtsarzt für eine Lehramtsstelle wurde genannt, mit der Bitte ihn wahrzunehmen - Alternativen hätten vereinbart werden können.

    Bei der Untersuchung wurde eine Urinprobe genommen, einfache Sehtests wurden durchgeführt, Herz- und Lunge wurden kurz "abgehört", Gleichgewicht geprüft, Blutdruck gemessen und: mehr wurde hinsichtlich Untersuchungen nicht gemacht.

    Anschließend folgte ein "persönliches Gespräch" mit dem Amtsarzt, der nach eventuellen Erkrankungen/Behinderungen fragte. Aufgrund eines leichten Rückenleidens, das von unserer Verwandten mitgeteilt wurde, wurde ein Bericht des betreuenden Arztes erbeten/verlangt. Dieser lief NICHT direkt vom betreuenden Arzt an den Amtsarzt, sondern wurde über die "Untersuchte" weitergegeben und zuvor mit dem eigenen Arzt durchgesprochen. Dieser steht im Allgemeinen auf der Seite seiner Patientin/seines Patienten, er verhält sich in dessen Interesse.

    Was psychische "Beschwerden" angeht, wäre die Frage zu stellen, ob sie objektiv zu bewerten sind... Ein Punkt ist, dass es mehr Gehirnzellen gibt, als Sterne am Himmel sind - wie kann man dabei Objektiv sein? Und wie qualifiziert und interessiert sind die betreuenden Ärzte an ihrem "Feld" generell oder im Speziellen?

    Viel Erfolg!

    Gruß

    Philip

    P.S.: Der Ort war München.
    Geändert von vesudeva (17.01.2016 um 11:28 Uhr)

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von esingen
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    Wie gesagt, es wäre grob fahrlässig, Falschaukünfte zu machen. Ist auch nicht unser Plan. Wir möchten nur nix falsch machen, um die Chance auch zu nutzen. Werden das Schreiben jetzt soweit ausfüllen, wie es uns möglich ist. Dann wird es ja eh seinen Gang nehmen.
    Danke für die teils hilfreichen Posts.

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