Vorher ist mal der Begriff Kulanz gefallen. Ich denke, damit steht und fällt alles was das Thema Wasserdichtigkeit angeht.
Die Gewährleistung greift ja nur, wenn ein Materialfehler vorliegt. Wenn die Zwiebel nach 3 Jahren - also innerhalb der Garantie - wegen poröser Dichtungen absäuft bist du eigentlich als Besitzer in der Pflicht, weil du nicht die erforderliche Sorgfalt gezeigt hast. Verlassen würde ich mich nicht auf die Garantie - wie du das hälst ist natürlich deine Sache