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  1. #21
    Steve McQueen
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    Ein gut zwei Meter tiefes Loch ist durch eine 30 cm hohe Mauer gesichert ... anscheinend hat jeder ein anderes Verständnis vom Begriff Verkehrssicherheit.

  2. #22
    Freccione Avatar von RBLU
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    Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
    Gruss,
    Bernhard

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Handelt es sich um einen Erstbezug und das Geländer wurde eventuell vergessen?

    Ich habe gerade mal hier an den EFH's geschaut, jeder Treppenabgang oder Zugang zu ELW's in Hanglage haben ein Geländer und ich behaupte mal dass es Vorschrift ist.
    LG
    Günni

  4. #24
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
    Ich habe ja keine Ahnung von Sicherheit und es steht auch nirgends geschrieben, dass ein Mieter das haben muss. Manchmal fallen Dinge erst später auf bei der Nutzung.

    Aber der Vermieter der muss schon wissen, was er tut (Gewerblicher vs. Verbraucher). Das steht fest. Es darf nicht sein, dass die Unwissenheit von Verbrauchern ausgenutzt wird.
    http://www.baunetzwissen.de/standard...er_167516.html
    Geändert von TheLupus (01.01.2016 um 17:11 Uhr)

  5. #25
    Freccione Avatar von RBLU
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    Man muss jetzt nicht immer alles auf dem Vermieter abwälzen. Der TS hat eine technische Frage gestellt und offensichtlich eine Einigung mit dem Vermieter erreicht.
    Diese Kellertreppen mit diesen Einfassungen sind typisch für die 80 er Jahre. Vielleicht war es damals legitim.

    Wenn ich mir die Designer Lofts in München oder Berlin anschaue, in denen eine freischwebende Treppe ohne Geländer in die nächste Etage führt, dann wundert mich auch die Sicherheit.
    Gruss,
    Bernhard

  6. #26
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
    Recht herzlichen Dank für diesen sinnvollen Hinweis. Ist natürlich immer fraglich ob ein Mietvertrag an einem fehlenden Geländer scheitern muß.

    1. habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich zu geizig bin und das auf den VM abwälzen will - ganz im Gegentum, ich zahle für eine vernünftige Lösung gerne.
    2. habe ich nur gemeint, dass mir 170.- Euro für eine halbgare Baumarktlösung zu teuer sind. Da stimmt das Preis- Leistungsverhältniss nicht
    3. Danke für den Hinweis - Änderungen werde ich grundsätzlich schriftlich festhalten.
    4. habe ich aber auch jederzeit die Möglichkeit den VM zu fragen, ob er sich beteiligen will. Wenn ja, schön, wenn nein, dann nicht
    Viele Grüße
    Wolfgang

  7. #27
    PREMIUM MEMBER Avatar von intimeout
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
    Uuups, überaus hilfreicher Beitrag.
    Es grüßt der Gustl
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  8. #28
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