Der freundliche Metallbauer um die Ecke macht Dir das passgenau.
Hast Du ein Bild von dem Hagebau-Teil?
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Thema: Geländer für Außentreppe
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01.01.2016, 11:01 #1
Geländer für Außentreppe
Moinsen,
wir sind seit heute stolze Mieter einer Doppelhaushälfte. Einer der großen Vorteile des Hauses ist ein über eine steile Treppe zugängliche Möglichkeit in den Keller zu kommen. L-förmig um die Treppe rum ist eine ca. 30 cm hohe und 50 cm breite Mauer.
Nachteil, diese Mauer ist für Kinder eine krasse Einladung zum draufrumzubalacieren. An der tiefsten Stelle würde ich im Falle eines Sturzes schwere bis tödliche Verletzungen vermuten. Da wir unsere Tochter (4 Jahre) gerne auch mal im Garten spielen lassen möchten, ohne dass wir ihr dauernd nachrennen, möchte ich auf dieser Mauer ein Geländer montieren, das diese Idee zumindest deutlich erschwert.
Dummerweise habe ich in dieversen Baumärkten nur vorgefertigete Bauelemente gefunden - die in der Länge nicht variabel sind. Außerdem finde ich z.B. im Falle von Hagebaumarkt 170.- Euro für 120cm Länge jetzt auch nicht so extrem preiswert. Ich benötige ca. 100 x 500 cm.
Gibt es denn Möglichkeiten so etwas als variables System zu kaufen, oder muß ich sowas individuell anfertigen lassen? Die Beratung in den Baumärkten ist mit wenig qualifiziert nur leidlich umschrieben.Viele Grüße
Wolfgang
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01.01.2016, 11:09 #2
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01.01.2016, 11:11 #3
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Am besten beim örtlichen Zaun- und Torbauer anfragen. Der kann wenigstens etwas stabiles bauen. Bedenke, dass (hüfthohe) Zäune wiederum dazu einladen, sich draufzusetzen und die Beine schaukeln zu lassen.
Mir persönlich wäre die Sicherheit meiner Kinder im Zweifelsfall auch wesentlich mehr als 170 € wert.
Von dem Baumarkt Asia Schrott halte ich eh nichts.Geändert von TheLupus (01.01.2016 um 11:14 Uhr)
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01.01.2016, 11:16 #4
So sehe ich das auch und es ist günstiger als man vermutet. Ich habe auch direkt Edelstahl gewählt. Es sieht besser aus und man hat keinen Ärger mit Rost und dem Anstrich.
Luftgekühlte Grüße, Frank
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01.01.2016, 11:38 #5
Ich sagte ja nicht, dass die Sicherheit meiner Tochter mir keine 170.- Euro pro 120 cm wert ist, sondern dass ich das Baumarktzeugs für nicht preiswert halte.
Auf nen Torbauer bin ich bisher nicht gekommen - danke für den Tipp. Ein Metallbauer haben wir hier am Ort auch - werde da Montag mal telefonieren.Geändert von *Triple_H* (01.01.2016 um 11:43 Uhr)
Viele Grüße
Wolfgang
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01.01.2016, 11:40 #6
Eine hier aufwändig geschmiedete Pforte (1x1 m) hat beim Örtlichen 400 EUR + Moms gekostet.
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01.01.2016, 11:41 #7
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Und bitte hoch genug. Als ich in der Grundschule war, ist ein Mitschüler rückwärts von einem Geländer in den Schacht der Kellertreppe gefallen.
Zum Glück hatte er sich nur den Arm gebrochen.
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01.01.2016, 11:47 #8
Ich habe mir das heute genau angeschaut - meine Kleine liebt balancieren. Diese Ecke wäre prädestiniert dafür - da ist der Unfall mit Anlauf und Ansage vorprogrammiert. Im Endeffekt muß das hoch genug sein, und oben so schmal oder umbequem, dass sich ein Draufsitzen nicht anbietet. Und es muß eh montiert werden, da ich mit meinen 2 linken Händen da nichts machen werde. Am Ende fällt sie mitsamt dem Geländer in die Tiefe.
Viele Grüße
Wolfgang
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01.01.2016, 11:48 #9
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Dann bist du mit deinem Metallbauer ums Eck wirklich am besten Beraten.
Womöglich kann man sich die Kosten mit dem Vermieter teilen. Fragen kostet nichts.
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01.01.2016, 11:54 #10ehemaliges mitgliedGast
Wieso überhaupt ein Geländer - hätte irgendwie trotzdem Angst das sie versucht da hochzukommen.
Kann man den Schacht nicht "überdachen"...
... also direkt auf der Mauer aufliegend?
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01.01.2016, 12:01 #11
Ich würd auch den örtlichen Metallbauer fragen, wenn der gut ist, hat der auch die passende Lösung.
Ich weiß zwar nicht, warum sich der Vermieter an den Kosten beteiligen sollte, absprechen sollte man die Maßnahmen mit dem aber auf jeden Fall.
Das spart im Zweifel einen weiteren Thread, in dem dann um juristischen Rat gefragt wird.Geändert von paddy (01.01.2016 um 12:03 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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01.01.2016, 12:06 #12
Bevor die Angelegenheit nicht mit dem Eigentümer schriftlich geklärt ist, wäre ich da sehr vorsichtig mit irgendwelchen Baumaßnahmen.
LG
Günni
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01.01.2016, 12:10 #13
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01.01.2016, 12:18 #14
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Frech kommt weiter.
Ich würde in dem Gespräch auch das Wörtchen Verkehrssicherungspflicht fallen lassen ...
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01.01.2016, 12:21 #15
In der Bauverordnung sind die Geländervorschriften geregelt, je nach Bundesland allerdings unterschiedlich.
Vielleicht ist die Absturzsicherung sogar vorgeschrieben und gar nicht montiert. Dann wäre der Eigentümer sowieso in der Pflicht.LG
Günni
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01.01.2016, 13:27 #16
Von Seiten des Vermieters habe ich freie Hand am Haus uns im Garten, so lange ich das Haus nicht abreisse und an einer anderes Stelle wieder aufbaue. Absprechen werde ich das trotzdem, auch weil wir einen Holzofen mit Kamin anbauen werden. Da möchte sich der VM sogar an den Kosten beteiligen.
Geht hier am Land alles sehr unkompliziert, wenn man entsprechend in der Gemeinschaft verankert istViele Grüße
Wolfgang
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01.01.2016, 13:28 #17
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01.01.2016, 14:24 #18
Ich als Vermieter würde wahrscheinlich die ganzen Kosten übernehmen. Aber ich bin auch ein komischer Vermieter. Abgesehen davon ist die Situation baurechtlich sowieso bedenklich, und mir wäre es das auch als Vermieter wert, eine ordentliche und dauerhafte Absturzsicherung dort zu haben. Weiterer Aspekt: Ich könnte als Vermieter sagen (wenn ich die Kosten übernehme), wie das Teil aussehen und konstruiert sein soll und bin nicht auf Baumarkt-Gehuddel und Schwarz-Gebastel angewiesen.
Geändert von siebensieben (01.01.2016 um 14:25 Uhr)
77 Grüße!
Gerhard
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01.01.2016, 14:28 #19
Der Tipp mit der Optik find ich gut, evtl. kann ich so den VM zu einer Kostenbeteiligung motivieren. Danke Gerhard
Viele Grüße
Wolfgang
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01.01.2016, 15:02 #20
Das ist ne Spitzenidee, gleich mal für gute Stimmung sorgen ...
Ist das schriftlich im Mietvertrag vereinbart? Falls nicht ist die Info genau gar nichts wert.
Nichts ohne schriftliche Vereinbarung. An alles andere wird sich erfahrungsgemäß nur erinnert, solange es keine Unstimmigkeiten gibt, das ist in der Regel spätestens beim Auszug der Fall.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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