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  1. #1
    Mil-Sub Avatar von ducsudi
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    Eine Frage zum Schadenfreiheitsrabatt

    Werte Gemeinde folgende Frage:

    Ich hatte Fahrzeug 1 von Januar bis März 2015 versichert gehabt.

    Fahrzeug 1 wurde dann abgemeldet.

    Fahrzeug 2 war von August bis Dezember 2015 versichert.

    Die Versicherung wurde von mir zum 31.12.2015 gekündigt.

    Ergo lag die Versicherungsdauer bei 8 Monaten mit Unterbrechung.

    Bekomme ich jetzt für das Jahr 2015 einen Schadenfreiheitsrabatt angerechnet ?
    Grüsse
    der Sudi


  2. #2
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hi Sudi,
    wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die Voraussetzung für den SFR >6 Monate. Ob der Zeitraum zusammenhängend sein muss, weiß ich allerdings nicht...

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von ducsudi
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    Genau diese Frage stelle ich mir grade auch....
    Grüsse
    der Sudi


  4. #4
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Mit jedem schadenfreien Versicherungsjahr (der Versicherungsschutz muss mindestens sechs zusammenhängende Monate bestehen) verbessert sich die Schadenfreiheitsklasse - und damit auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt.
    https://www.check24.de/kfz-versicher...eiheitsklasse/
    Gruß Toan

  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Hier vielleicht ein bisschen leichter zu finden. 3. Absatz.

    http://www.kfz-versicherungen.cc/rat...rbrechung.html
    Geändert von Spacewalker (29.12.2015 um 18:31 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Wenn beide Fahrzeuge auf den selben Vertrag, sprich gleicher SFR gelaufen sind und du so insgesamt 6 Monate vollmachst, wirst du im Folgejahr weitergestuft - kein Schaden in 2015 vorausgesetzt.
    LG
    Günni

  7. #7
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Zitat Zitat von ducsudi Beitrag anzeigen
    Ergo lag die Versicherungsdauer bei 8 Monaten mit Unterbrechung.
    Ob bei Ergo, Allianz oder anderswo, mehr als sechs Monate und die schadenfrei sollten für eine Herabstufung ausreichend sein.

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