Original von Andreas
Original von python
Die kommen nie damit durch.
Verhältnismässigkeit der Mittel.
Da würde ich bis zum Eur. Gerichtshof gehen.

MFG Roland

Irrtum Leutz....


Das was jetzt mal zur Reisezeit etwas hochgepuscht wird ist nicht erst seit Gestern so und auch nicht nur in Italien so, nur wird geltendes Recht nicht überall konsequent angewandt und ausgeschöpft ....

Die Hersteller Industrie der Orginale, macht zwar ab und an mal ein Fass auf und lässt werbewirksam eine Dampfwalze über gefakte Ware fahren...

Nur wenn sie konsequenter wären, hat eigentlich jeder Zoll- und Polizeibeamter Möglichkeiten geltende Gesetze auszuschöpfen...

Verboten ist die Herstellung, sowie die Vertrieb und der Erwerb, hinzu kommen Einfuhrsteuervergehen beim Kauf im Ausland solcher Waren und verstöße nicht nur der Handelsgesetze in dem Land wo man die Ware erworben hat, sondern auch gegen Handelsgesetze des Heimatlandes des Käufers, Einfuhrvergehen....da kommen die 10 000 Otten ja noch recht billig...

Und für den Erwerb solcher Artikel gibt es keine Entschuldigung, genausowenig wie für den Hersteller und Vertriebspartner...gehören alle mit unter die Dampfwalze...

Gruß Andreas

Also zumindest in der Schweiz stellt der blosse Erwerb eines gefälschten Markenartikels keinen Verstoss gegen geltendes Recht dar:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_11/a13.html

Gruss, Valentin