Hier, Frage an die Finanzprofis. Konkrete Antwort wird wohl schwierig sein, aber vielleicht ein Hinweis, ob es in der Tendenz passen könnte.
Folgende Situation:
Bausparvertrag mit Bausparsofortdarlehen. 80.000 Euro vor acht Jahren direkt ausgezahlt. Gleichzeitig Bausparvertrag abgeschlossen mit Zielsumme 40.000. Zinsen fallen derweil auf die 80.000 an. Zinsbindung zehn Jahre.
Zustand jetzt: Bausparsumme von 40.000 bereits angespart. Weitere 40.000 parallel auch. Nun möchte ich, vor Ablauf der zehn Jahre, das Darlehen komplett tilgen. Habe also die 40.000 Euro aus dem Bausparvertrag, weitere 40.000 um die 80.000 zu erreichen, und würde die ausstehenden 24 Monate Zinsen noch zusätzlich zahlen. Könnte ich das Darlehen auf diesem Weg vorzeitig ablösen?
Die Bank stellt sich bei erster Anfrage quer, ohne konkrete Gründe zu nennen und nur mit Hinweis auf den Vertrag. Dabei würde der Bank ja kein Zinsverlust entstehen, da ich die ausstehenden 24 Zinsraten zahlen würde.
Irgendwelche Einwände von Euch? Kann ich das irgendwie durchdrücken?
Vielen Dank für jeden Input!
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22.12.2015, 19:41 #1
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Bausparvertrag und Sofortdarlehen, Frage an die Finanzprofis
Grüße
Tobias
"Das kannste schon so machen, aber dann isses halt scheixxe"
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22.12.2015, 20:21 #2
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Hatte ich auch mal vor, das Darlehen vorzeitig, gegen Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen. Meine Bank hat 2 Jahre vor Ablauf des Darlehens gemeint, sie müsse nicht der vorzeitigen Tilgung zustimmen und sie werde es auch nicht. Verträge wären einzuhalten. Fein. 2 Jahre später bekam ich von der Bank ein Schreiben, dass sie gerne mein Darlehen verlängern würden. Ich am Telefon zur Bank: würde gerne das Darlehen tilgen. Am anderen Ende Schweigen und dann die Frage, was ich denn mit meinem Geld nun machen würde, da keine Ratenzahlungen mehr fällig wären. Ich: garantiert nicht bei Ihnen anlegen, nach dem damaligen Nichtentgegenkommen des Bankhauses.
LG
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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22.12.2015, 20:30 #3
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24.12.2015, 12:35 #4
Man muss zwischen einem vorfinanzierten und Tilgungsbausparvertrag unterscheiden.
Beim TS handelt es sich offensichtlich um einen vorfinanzierten Vertrag.
So wie es noch kenne, wird dieser Vertrag bespart, und wandelt nach Zuteilung den Kredit in ein Bauspardarlehen um (..Guthaben wird natürlich verrechnet).
Erfolgt eine Zuteilung z.B. nach 9 Jahren, obwohl die Festschreibung 10 Jahre beträgt, kein Problem.....ansonsten muss man die 10 Jahre durchziehen.
Beim zweiten Modell ist schon mal eine Umschuldung mit Goodwill der Bank möglich.........beim ersten eher nicht.
Ich kann in der heutigen Zeit und in den vergangenen Jahren auch nicht verstehen, warum man noch Bausparverträge abschliesst.............unnötige Abschlussgebühren, teilweise Agio/Disagio, und im Vergleich zu einem Darlehen seiner Hausbank, meist auch sehr unflexibel
Gruss
TerminatorGeändert von Terminator (24.12.2015 um 12:37 Uhr)
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22.12.2015, 21:29 #5
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Ein Finanzprofi würde dir raten das Ganze durchlaufen zu lassen.
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23.12.2015, 07:47 #6
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22.12.2015, 23:27 #7
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Sind Bausparverträge nicht so gestaltet, dass man jederzeit sondertilgen kann?
Grüße:
Klaus
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23.12.2015, 07:40 #8
Bausparkredite ja. Aber hier handelt es sich um einen separaten Festkredit, da wird wohl nichts gehen.
Beste Grüße, Thilo
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23.12.2015, 07:48 #9
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Grüße
Tobias
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23.12.2015, 09:09 #10
Derzeit brauchen Banken die Marge eher die nächsten Jahre.
Beste Grüße, Thilo
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23.12.2015, 09:27 #11
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? Bitte nochmal für mich als Finanz-DAU.
Hat die Bank einen Nachteil, wenn Sie die Zinsen schon jetzt komplett bekommt?Grüße
Tobias
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23.12.2015, 09:44 #12
Ja, dann hat sie jetzt den Gewinn komplett in der Bilanz. Wegen des niedrigen Zinsniveaus hat man das aber lieber noch auf die nächsten Jahre verteilt.
Bzw, letztlich geht es um die Einhaltung von Verträgen.Beste Grüße, Thilo
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23.12.2015, 13:50 #13
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23.12.2015, 09:53 #14ehemaliges mitgliedGast
Die Banken wissen aktuell auch nicht, was sie mit all dem Geld machen sollen, daher sind laufende Darlehnsverträge das ideale Instrument. Es geht hier nicht um deinen Einzelfall und ob der ihnen einen Zinsvorteil- oder -nachteil beschert, es geht hier einzig alleine um Bilanzgestaltung. Die dürfen sicher aktuell solche Verträge nicht vorfällig ablösen lassen. Daher.
Aber aus Interesse, was sind Gründe, einen Vertrag ohne finanziellen Vorteil vorher ablösen zu wollen? Würde mich echt interessieren, falls du das sagen magst.
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23.12.2015, 09:59 #15
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Themenstarter
Thilo, Claus, Danke für die Erläuterung, so kann ich das verstehen. Ich denke, dann ist es sinnlos, mit der Bank rumzustreiten.
Meine Gründe: Ich würde das Darlehen gerne aus meinen Büchern haben (weil das Geld gerade da ist) und die Bank damit aus dem Grundbuch. Eventuell würde auch ein Verkauf der Immobilie anstehen, dann hätte ich das Darlehen gerne getilgt vorher. Bei einem akut anstehenden Verkauf würde ich wohl sogar aus dem Darlehen rauskommen, der ist aber derzeit nicht in Sicht.Grüße
Tobias
"Das kannste schon so machen, aber dann isses halt scheixxe"
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23.12.2015, 13:41 #16
Wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht bzw. stattfindet, dann MUSS die Bank der vorzeitigen Aufhebung des Darlehensvertrages gegen eine entsprechendes VE zustimmen. Ansonsten ist eine vorzeitige Aufhebung immer eine Kann-Bestimmung, nix wozu die Bank einwilligen muss, wie Du bereits erfahren hast und was mit entsprechend - aus Sicht der Bank(en) - nachvollziehbarer Begründung ja auch nicht stattfindet.
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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23.12.2015, 11:40 #17ehemaliges mitgliedGast
Ah, verstehe - sozusagen auch "Bilanzgestaltung"
Dank dir
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23.12.2015, 11:43 #18
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23.12.2015, 11:46 #19ehemaliges mitgliedGast
Boah, war ja in "", sei net so kritisch
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23.12.2015, 12:57 #20
Klugscheissertag heut bei mir
...
Beste Grüße, Thilo
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