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  1. #21
    Sea-Dweller
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    Im Idealfall dein privater Kaufvertrag. Ansonsten tut es vielleicht auch ein Zeuge. Aber sowas sollte man der Versicherung doch erst mitteilen oder nicht? Also sofort nach Erwerb der Uhr.

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von gonzo85
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    Ja das muss ich noch nachholen... Vorher muss ich aber erst mal meine Versicherungsbedingungen studieren.

  3. #23
    i.d.R. reicht auch der Nachweis über Fotos oder ggf. Thread hier im Forum ala Auspackthread.
    Sowas erkennt die Versicherung auch an.
    __________________________________________
    von mir aus......

  4. #24
    PREMIUM MEMBER Avatar von orphie
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    jup. Fotos reichen
    liebe Grüße
    Alex

  5. #25
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    Gast
    Nur mal rein der Interesse halber: Wie siehts bei Vintage aus? Guckt man dann einfach bei Chrono oder wie?

  6. #26
    Steve McQueen
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  7. #27
    Day-Date Avatar von Popeye
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    Zitat Zitat von ****** Beitrag anzeigen
    Nur mal rein der Interesse halber: Wie siehts bei Vintage aus? Guckt man dann einfach bei Chrono oder wie?
    Bei einer Vintage verhält es sich wie mit einem Oldtimer. Da hilft nur ein Gutachten, was vorher erstellt worden ist.
    Ansonsten wird nach Liste gegangen, was das Ding damals neu gekostet hatte.
    bei mancher Versicherung kannst du aber auchbGlück haben, dass die sichbauf was anderes einlassen
    LG, Matze

  8. #28
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Matze: Und was sollte dann das Gutachten aussagen bzw. belegen? Und wie wird mit Preisveränderungen nach dem Gutachten umgegangen. Zu Oldtimer sage ich lieber nichts.
    Suche zwei gute 93150er Bandhälften.

  9. #29
    Day-Date Avatar von Popeye
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    Das Gutachten belegt ja den Zustand und Wert zu dem Zeitpunkt wo das Gutachten erstellt worden ist. Nach ein paar Jahren sollte man es halt erneuern.
    LG, Matze

  10. #30
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Die paar Jahre wären dann derzeit ein paar Monate. Welcher Gutachter wird anerkannt? Habe den Passus noch nicht bei der Versicherung von Uhren gesehen.

    Sorry der Nachfrage: Woher hast Du Dein Wissen zu Gutachten und deren Nutzung zu Ermittlung des Wiederbeschaffungswert bei Versicherungen? Möchte nur nicht, dass hier etwas nicht Richtiges steht.
    Suche zwei gute 93150er Bandhälften.

  11. #31
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Edit zu dem Thema Wert im Schadenfall: http://www.r-l-x.de/forum/showthread...=1#post4766060
    Suche zwei gute 93150er Bandhälften.

  12. #32
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    Ich werde wohl auch mal mit meinem Versicherungsmakler über das Thema sprechen, um da im Fall der Fälle keine böse Überraschung zu erleben.

    Wo ist den Eurer Meinung nach die Grenze wo bei einer Vinatage Uhr nach dem aktuellen Wert abgerechnet wird und wo nach dem Wiederbeschaffungskosten einer neuen Uhr?

    Da hier ja schon Beispiele genannt wurden für 5 Stellige Referenzen, die dan zum Aktuellen Kurs einer neuen Uhr abgerechnet wurden, kann es ja wohl nicht daran fest gemacht werden, dass man die Uhr neu noch kaufen kann.

    Kann man davon ausgehen, wen der Wert höher als die aktuellen LP ein vergleichbaren Uhr ist, dass nach dem Wert abgerechnet wird und ansonsten nach dem aktuellen LP oder bin ich da zu Optimistisch?

  13. #33
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Dann lass es uns an den zwei Beispielen durchspielen: 1803 (Marktpreis mit Goldband vielleicht 6 K und Nachfolger deutlich darüber) und 6263 (Marktpreis vielleicht 25 K und NP Nachfolger 10 K).

    Würde mir also den Wiederbeschaffungspreis am Markt für beide Uhren erwarten: Also 6 k und 25 k.
    Suche zwei gute 93150er Bandhälften.

  14. #34
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    Danke, ich hatte kurz vermutet aus dem Beitrag 18 hier, dass man die 1803 zum Preis einer aktuellen DD reguliert bekommt.

  15. #35
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Bei mir war es jedenfalls so, dass die gestohlene 16013 von 1985 zum Wiederbeschaffungswert des heutigen Modells 116233 reguliert wurde. Da, wo es ein Nachfolgemodell gibt, ist das m.E. auch richtig. Das würde auch für die 1803 bedeuten, dass der Wiederbeschaffungswert des heutigen Modells 118238 für die Regulierung gilt. Anders ist es natürlich, wenn es praktisch keine gleichen Nachfolgemodelle gibt. Mir war auch eine ältere Chronoswiss Pacific 100 Chronograph gestohlen worden, und da wollte die Versicherung jedenfalls das heutige Modell Pacific von Chronoswiss, was in der Tat nur noch den Namen gemeinsam hat, nicht als Grundlage für die Wiederbeschaffung akzeptieren, sondern hat geschätzt, wie teuer eine gleich gute gebrauchte Chronoswiss Pacific in der Wiederbeschaffung wäre ( das war jedenfalls weniger, als die fabrikneue Pacific ). Mir erscheinen diese Regeln insgesamt durchaus vernünftig und gerecht, und die Schadenssachverständigen der Versicherungen halten sich auch recht konsequent daran.
    Beste Grüße
    Rainer

  16. #36
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Würde das Gegenzug bedeuten, dass der Wert eine 166520 als Nachfolger bei dem Diebstahl einer 6263 bezahlt werden würde? Das würde wohl kaum ein Kunde akzeptieren.

    Edit: Oder Glück gehabt, dass eine 118238 als Nachfolger einer 1803 angesehen wurde.
    Geändert von AndreasL (14.12.2015 um 22:03 Uhr)
    Suche zwei gute 93150er Bandhälften.

  17. #37
    Double-Red Avatar von Rolex1970
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    Andreas, bei uns so in etwa ähnlich....richtig alte Milgauss zum Beispiel weg, gibts ne neue Milgauss

    Ausser speziell versichert inklusive Expertise (hieb-und stichfest als Voraussetzung)

    Datejust egal welche, es gibt fast bei allen Nachfolger Modelle welche bei uns anstandslos "Nachrücken" gemäss Referenz.
    Lg Pasci

  18. #38
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Könnte anderes Recht bei Euch sein, Pascal. Werde mir mal einen Termin machen und es individuell klären.
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  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Hallo Andreas, geht doch mal ein paar Türen weiter und Frage Herrn Hipp, der wird dir das sicherlich erklären. Sag ihm schöne Grüße von mir
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  20. #40
    PREMIUM MEMBER Avatar von gonzo85
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    Ich habe heute mit meiner Versicherungsmakleren gesprochen.

    Bei der Allianz gibt es zusätzlich zur normalen Hausratversicherung eine Allgefahrenversicherung, bei der auch das Liegenlassen/Vergessen sowie einfacher Diebstahl mit versichert ist. Die Prämie hält sich im Vergleich zur normalen Hausrat echt in Grenzen.

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