Wiederbeschaffungswert einer neuen Deepsea angeben, der ist von der Hausrat in der Regel zu begleichen.
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13.12.2015, 15:01 #1
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Bei Einbruch Deepsea gestohlen, wie geht man vor ???
Hallo und Guten Tag,
Bei mir wurde vor 10 Tagen nachts eingebrochen und unter anderem wurde mir leider meine 2011er Deepsea gestohlen. Leider war ich auch noch anwesend einStock drüber, habe jedoch schlafender weise nichts mitbekommen. Ich kann Euch sagen, das wünsche ich keinem !
Polizei und Versicherung wissen natürlich Bescheid, der erste Schock ist überwunden und nun soll ich der Versicherung eine Liste mit Euro-Werten schicken. Bei Handy-Laptop-Bargeld-sonstigem kein Problem, hier reicht Rechnung, jetzt aber zur Uhr.
Habe diese zusammen mit 3 anderen Uhren (für Freunde und Bruder) im Jahr 2011 für EUR 6700 erstanden, neu mit Papieren, Box usw. Die Uhr ist LC200 und war damals schon verhältnismäßig günstig, sozusagen Paketpreis.
Alles, was ich möchte, ist wieder die selbe Uhr, nur ist diese
inzwischen teurer geworden (soll es ja geben:-)
Also was gebe ich nun an bei Wiederbeschaffungswert ??? Klar werde ich die Rechnung einsenden, aber selbst für Neupreis Liste 2015 finde ich auf die Schnelle keine neue verfügbare 116660 und für den damals bezahlten Preis gibt es nicht mal eine Gebrauchte. Alles, was ich finde, wird über Neupreis angeboten ---rätsel----
Vielen Dank für jegliche Info
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13.12.2015, 15:23 #2Beste Grüsse, Olli
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13.12.2015, 15:24 #3
Wobei der Versicherungsvertreter in der Regel weiß, dass das nicht unbedingt der aktuelle Listenpreis sein muss.
Beste Grüsse, Olli
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13.12.2015, 15:53 #4
Mir hat schon vor 8 Jahren in einem solchen Fall bei dem Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Datejust 16013 der Versicherungssachverständige ohne nähere Begründung 15% abgezogen - das sei im Handel bei Barzahlung als Rabatt möglich. Mein Konzessionär fand das wenig witzig.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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13.12.2015, 15:56 #5
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13.12.2015, 16:04 #6
Gab es dann auch direkt 10% Rabatt auf die Police? Ist ja üblich..... Versicherungen...... und sorry, ich habe bei so einem Verein gelernt und bin froh dort abgehauen zu sein.
Grüße vom Dom
Gesuche bitte im SC einstellen.
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13.12.2015, 16:07 #7
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ThemenstarterHallo und vielen Dank für die Antwort.... Der Versicherungsvertreter ist sogar ein Feund aus Jugendjahren und hat auch schon gesagt, ich soll mir keine Sorgen machen. So was hört man gerne nach so einem Vorfall.
Und was gebe ich da nun an ? Bin etwas ratlos, da die für mich recherchierenden Preise doch sehr weit auseinanderklaffen....
Neupreis ist -eben nochmal recherchiert- doch etwas höher als das, was am freien Markt angegeben ist. Mein Versehen war, dass ich auf die Schnelle in der Preisliste bei der Seadweller (ist wohl auch 116600, nicht 116660 und ich hab's nicht bemerkt) gelandet war. Nun ist meine Welt wieder etwas gerade gerückter :-)
Denke, ich schicke denen das günstigste, "vernünftigste" Angebot eines Händlers, weil mehr will ich ja nicht.
Und danke nochmals :-)
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13.12.2015, 16:51 #8
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Geh zum Konzi und laß dir eine aktuelle Preisliste geben und den Preis daraus gibst du dann bei deiner Versicherung an.
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13.12.2015, 17:02 #9
Könnte es sein, dass Du die Listenpreise der Deepsea und der Deepsea mit dunkelblauem Blatt durcheinander bringst?
Eine Standard Deepsea kostet nicht mehr als der LP, eine dunkelblaue allerdings schon.
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13.12.2015, 17:05 #10
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Wäre schön, wen Du hier die Seriennummer einstellen könntest.
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13.12.2015, 17:08 #11ehemaliges mitgliedGast
Geh zum Konzi und lass dir ein schriftliches Angebot für eine aktuelle DS machen - wo ist das Problem?
Ärgerlicher - wenn man das bei einem Einbruch mit Anwesenheit überhaupt sagen kann/darf, das möchte ich mir gar nicht vorstellen - wäre es, wenn es sich um ein Erbstück oder eine Uhr mit Geschichte handeln würde. So sollte der Schaden relativ schmerzlos beglichen werden und du bekommst eine neue Uhr... eventuell werden sie aber recherchieren und dir nur den Zeitwert zahlen. Daher gar nicht lange rum machen und Fakten schaffen mit dem Konzi-Angebot.
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13.12.2015, 17:22 #12
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Naja, auf jeden Fall die Nummer der Uhr in einem eigenen Thread posten. Anzeige der Polizei mit einem netten Begleitschreiben nach Köln schicken. An der Uhr soll sich in der Zukunft niemand mehr erfreuen, vielleicht taucht sie ja mal irgendwann zur Revision auf.
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13.12.2015, 17:47 #13
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Was will die Versicherung beziffert haben?
Den damaligen Kaufpreis? Wiederbeschaffungswert? Zeitwert? oder was
Wenn eine Rechnung über 6700.- vorhanden ist bzw. das der Kaufpreis war und dieser angefragt wird, dann würde ich auch diesen als Kaufpreis angeben. Wiederbeschaffung- oder Zeitwert wird in der Regel im Versicherungsfall, auch bei Uhren, von einem Sachverständigen ermittelt.
Nur mal so am Rande:
Hatte vor Jahren eine Fremdschaden (Versicherungsfall Haftpflicht) an meiner Uhr der letztendlich vollumfänglich reguliert wurde.
Der Sachbearbeiter aus Co...g ist damals im Rahmen seiner Internetrecherche auf meinen Beitrag bzw. mein "Hilfsgesuch zur Vorgehensweise" hier im Forum gestoßen...! Der war bestens informiert durch mein damaliges Hilfsgesuch!
Viel Glück bei der Regulierung...
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13.12.2015, 18:48 #14
Die Versicherung zahlt - ob ohne oder mit Rabatt -den Wiederbeschaffungswert und richtet sich dabei nach dem derzeit geltenden Listenpreis der Uhr, den auch die Versicherung kennt. Da brauchst Du keine Rechnungen oder Bescheinigungen oder Konzi-Angebote vorzulegen. In meinem zweiten Diebstahlsfall hatte sich der Preis zwischen erstem Gutachten und Abrechnung erhöht ( Rolex eben ) - und die Versicherung hat anstandslos den neuen höheren Preis übernommen. Also alles kein besonderer Grund zur Aufregung, von der ekeligen Erfahrung des Einbruchdiebstahls einmal abgesehen. Und Du musst übrigens auch nicht die gestohlene Uhr dann neu kaufen, vielmehr kannst Du mit dem Schadenersatzbetrag machen, was Du willst.
Beste Grüße
Rainer
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13.12.2015, 20:25 #15
Hausrat- neuwertwert Versicherung . Also alles gut.
Was das andere betrifft, kann ich dir nur beipflichten . Echt ein scheiß Gefühl ( hatten leider kürzlich eine ähnliche Erfahrung )
Wenn es dir und deiner Familie gut geht, dann ist der Rest lediglich VersicherungssacheLG, Matze
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13.12.2015, 20:34 #16
Ist es denn mittlerweile nun so, dass die Versicherungen auch Uhren anstandslos als Hausrat ersetzen ?
Da gab es doch mal Theater ?!
Grüße Dirk
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13.12.2015, 20:39 #17
Die muss den Werten dementsprechend angepasst sein, dann ist es kein Problem.
LG, Matze
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13.12.2015, 21:00 #18
Uhren mit Gold - wie bei mir z.B. eine 16013 - wurden sehr lange als Schmuck angesehen, und wenn dann Probleme mit der Höchstgrenze für die Entschädigung von Schmuck auftraten, ging die 16013 im Schmuck unter und wurde nicht separat als Uhr entschädigt. Das Problem hatte ich, allerdings gab es hier im Forum dankenswerte Hinweise auf neuere Rechtsprechung und ich konnte meiner Versicherung vergleichsweise noch den halben Preis einer 116233 aus dem Kreuz leiern.
Beste Grüße
Rainer
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14.12.2015, 09:36 #19
Hallo,
Hausratversicherung ist Neuwertversicherung, also aktuellen Listenpreis vom Konzi schriftlich mitteilen lassen, weiterleiten und auf Zahlung durch Versicherung bestehen. Du musst auch nicht nachweisen, dass Du die Uhr dann auch wieder gekauft hast. Angebot sollte ausreichen. Du musst keinen Rabatt o.ä. einrechnen lassen und Du musst auch keinen damaligen Kaufpreis o.ä. nachweisen. Zeitwert ist eh wurscht.
Stahluhren zählen zum normalen Hausrat, also keine Wert- oder Schmucksachen, auch wenn sehr teuer. Es gibt aber vereinzelt noch Versicherer, die Uhren (egal aus welchem Material) zu den Wertsachen zählen, also auch die 70 EUR Swatch. Wenn das so ist, dann kommt es auf die Wertsachengrenze an. Ist das nicht so, also kein explizieter Einschluss bei den Wertsachen, dann siehe oben.
Von der Versicherung nicht bequatschen lassen.
Viel Erfolg!Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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14.12.2015, 09:50 #20
Wie weise ich der Versicherung denn nach, dass ich die Uhr tatsächlich besessen habe?
Mal angenommen ich kaufe von Privat (und bekomme dann ja keine Rechnung), reichen dann die Überweisungsbelege samt Emailschriftverkehr mit dem Verkäufer als Nachweis aus?
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