14 Tage klingen für mich angemessen![]()
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10.12.2015, 08:19 #21
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Themenstarter
Michael, 6 bis 8 Wochen wären noch halbwegs akzeptabel. Ich rechne eher mit mind. 4 Monaten. Nervig ist die Informationspolitik von Renault. Nicht mal der Händler bekommt brauchbare Informationen. Erlebe gerade etwas ähnliches mit einer Firma aus Spanien. Mit der Mentalität wundert es mich täglich weniger, dass Spanien & Frankreich in einer globalisierten Welt Probleme haben
Habe gestern Abend noch einmal die Vertragsbedingungen genau angesehen: Nach 6 Wochen kann ich 'Verzug melden' (sagt man das so). Ich kann dann eine Frist setzen. Im Vertrag steht nichts darüber, wie lange die Frist sein muss oder wie oft sie gewährt werden sollte. Ich schreibe heute Nachmittag und setze eine Frist von 14 Tagen. Ist das ausreichend? Was meint ihr?
Geändert von 21prozent (10.12.2015 um 08:21 Uhr)
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10.12.2015, 08:38 #22Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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10.12.2015, 08:38 #23
14 tage gemessen auf welche angegebne lieferzeit? ab drei monaten würde ich 3 wochen machen, da es im verhältnis stehen muss.
nicht verzug melden sondern in lieferverzug anzeigen . ich habe dir mal ein "muster" was du auf deinen fall übertragen kannst, gegogelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Neuw...---f90116.html
nimm die vorlage vom anwalt.Glaube nicht alles, was Du denkst!
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10.12.2015, 08:44 #24
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Ich glaube 14 Tage sind ausreichend. Ich bin zwar im Autohandel, allerdings in Österreich, darum kann ich die rechtliche Situation in Deutschland nicht wirklich beurteilen. Dass du es schriftlich machst, finde ich in Ordnung. Ich empfehle das meinen Kunden sogar, damit ich gegenüber dem Importeur etwas in der Hand habe.
Wenn du mit deinem Autohaus einen guten Draht hast, würde ich das Schreiben persönlich vorbeibringen, und mir den Erhalt von der dortigen Geschäftsführung kurz bestätigen lassen.
Kein seriöses Autohaus wird dir böse sein, wenn du das machst. Lieferverzüge sind immer ärgerlich. Wenn bei mi einem meiner Kunden so etwas eintritt, werde ich von mir aus aktiv, und gebe Infos etc. immer schriftlich weiter, um in der späteren Abwicklung, Storno, oder sonstige Nachbesserung, einen ordentlichen Faden zu haben. Mündlich und Handschlag ist zwar nett, bringt aber meist nichts, denn nur mit einer Fristsetzung, bzw. Androhung von einem Rücktritt kann dein Händler Druck beim Importeur machen.
Ich wünsche dir dass du gut aus der Sache raus kommst!
Liebe Grüße
Ewald
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10.12.2015, 09:10 #25
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11.12.2015, 11:01 #26
Ging mir nicht um den Händler, sondern um den Hersteller.der Händler würde ja liefern wenn er könnte. Das hat meiner Meinung auch nix mit "Anschwärzen" zu tun, man darf sich Fakten durchaus benennen, oder? Porsche braucht auch ewig, um einen bestellten Macan auszuliefern, fühlt sich dennoch bestimmt nicht angeschwärzt, wenn das jemand bestätigt.
Egal... Ich hoffe Du findest eine Lösung, Dirk!Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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11.12.2015, 11:07 #27
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Themenstarter
Es gibt wohl eine Händlertauschbörse. Der Händler versucht nun bis Dienstag ein Ersatzfahrzeug mit der gleichen Konfiguration aufzutreiben.
Ansonsten habe wir gestern darüber gesprochen, dass er noch bis einschliesslich 31.12. Zeit hat den Wagen an mich zu übergeben. Erschwerend kommt nämlich offenbar hinzu, dass bis zum 31.12.2015 neuangemeldete Elektrofahrzeuge 10 Jahre steuerfrei sind. Danach sind es nur noch 5 Jahre.
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12.12.2015, 14:09 #28
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Vor diesem Hintergrund würde ich den Händler nochmals schriftlich auffordern, damit du dir die Möglichkeit offen hältst, die steuerlichen Nachteile als Verzugsschaden geltend machen, wenn es nicht rechtzeitig klappt bzw. wenn du sogar einen neuen woanders bestellen musst. Zwei Wochen sollten mehr als ausreichend sein (der BGH benutzt sinngemäß die Formel, dass der Verkäufer nur ausreichend Zeit haben muss, eine fast fertige Leistung zu vollenden und nicht noch einmal mit seiner Leistung beginnen können muss). Das Schreiben sollte (der BGH wird weich, aber besser ist es), eine bestimmte Frist enthalten. Beim 31.12. musst du aufpassen: Entweder auffordern, dass er dir das Fahrzeug zugelassen übergibt (wenn ihr vereinbart habt, dass er es zulassen soll), oder die Frist entsprechend kürzen. Die Straßenverkehrsbehörde wird am 31.12. geschlossen sein. Aus Beweisgründen: Entweder du übergibst das Schreiben persönlich ab und lässt dir das bestätigen oder du lässt Ehefrau oder wer auch immer sonst ein glaubwürdiger Zeuge ist, das Schreiben eintüten, zur Post bringen und per Einschreiben versenden und lässt dir auf ein einer Kopie bestätigen: Ich habe das abgedruckte Schreiben im Original selbst eingetütet, zur Post gebracht und mit Einschreiben Nr.... an den Adressaten verschickt.
Geändert von ictus (12.12.2015 um 14:10 Uhr)
Viele Grüße, Frank
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