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  1. #1
    Freccione Avatar von RacingTurtles
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Ach mein "Beileid" !

    Immerhin sollte aber die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.

    Immer beachten: Die Hausratversicherung ist grundsätzlich eine sogenannte "Neuwertversicherung" !!!

    Das bedeutet, dass von der Versicherung Ersatz in Höhe des aktuellen Neuwertes des gestohlenen Diebesgutes zu leisten ist.

    Wie sich das konkret bei einer 14060M auswirkt, welche neu nicht mehr im Handel ist, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Sollte aber keinesfalls ein Nachteil sein.....
    Moin Jürgen,
    das mit der Versicherung kannst Du nicht so pauschalieren. Uhren sind meist stark begrenzt was die Versicherungssummen der Hausrat angeht. Ich weiß das, weil wir unsere damals extra erhöhen mußten
    LG
    Shorty

    Es gibt in unserer Zeit keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder erneut aufzustehen, loszugehen und dafür zu sorgen, dass etwas passiert" (unbekannt)

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Zitat Zitat von RacingTurtles Beitrag anzeigen
    Moin Jürgen,
    das mit der Versicherung kannst Du nicht so pauschalieren. Uhren sind meist stark begrenzt was die Versicherungssummen der Hausrat angeht. Ich weiß das, weil wir unsere damals extra erhöhen mußten
    Kannst davon ausgehen, dass ich mich beruflich mit der Materie auskenne......

    Klar muss die Versicherungssumme passen. Das ist natürlich Grundvoraussetzung. Probleme entstehen meist nur bei Uhren aus Edelmetall, oder wenn die Versicherungssumme zu gering ist. Bei einer 14060M wird das aber bestimmt nicht der Fall sein !
    Geändert von Rolstaff (08.12.2015 um 10:45 Uhr)
    Viele Grüsse, Jürgen

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Zitat Zitat von RacingTurtles Beitrag anzeigen
    Moin Jürgen,
    das mit der Versicherung kannst Du nicht so pauschalieren. Uhren sind meist stark begrenzt was die Versicherungssummen der Hausrat angeht. Ich weiß das, weil wir unsere damals extra erhöhen mußten
    Ausschlaggebend ist hier das Material aus dem die Uhren hergestellt sind.
    Stahluhren gelten als ganz normaler Hausrat wie Besteck und Bratpfannen. Werden z. Bsp. fünf Stahluhren entwendet, werden auch fünf erstetzt da die Versicherungssumme für Hausrat in der Regel "unbegrenzt" ist.
    Bei Uhren aus Edelmetallen muss man die Versicherungssumme für "Wertsachen" beachten, diese ist meist begrenzt und an weitere Bedingungen geknüpft.
    LG
    Günni

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