Ach mein "Beileid" !

Immerhin sollte aber die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.

Immer beachten: Die Hausratversicherung ist grundsätzlich eine sogenannte "Neuwertversicherung" !!!

Das bedeutet, dass von der Versicherung Ersatz in Höhe des aktuellen Neuwertes des gestohlenen Diebesgutes zu leisten ist.

Wie sich das konkret bei einer 14060M auswirkt, welche neu nicht mehr im Handel ist, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Sollte aber keinesfalls ein Nachteil sein.....