Eine Internetrecherche ergab fast so viele unterschiedliche Aussagen wie gefundene Links
Deswegen wende ich mich an das geballte Schwarmwissen hier
Um was es geht: Ich habe im Frühsommer ein Elektroauto eines grossen französischen Herstellers verbindlich bestellt. Das unverbindliche Lieferdatum war die letzte Septemberwoche bzw. die erste Oktoberwoche. Der Wagen wurde bis heute nicht geliefert. Mein Händler kann sich das nicht erklären - hat er so noch nie erlebt, sagt er. Alle Anfragen seinerseits ergaben keine verbindliche Aussagen. Der Wagen ist wohl schon produziert. Aber wer weiss das schon wirklich(?). Und steht gerüchteweise seit Monaten irgendwo in Frankreich rum. Oder auch nicht, keine Ahnung
Der Wagen sollte eigentlich das Pendlerfahrzeug für meine Frau werden. Die hat, verständlicherweise, mittlerweile aber keine Lust mehr noch unbestimmt lange auf den Stromer zu warten.
Lange Rede..., ich würde die Bestellung gerne stornieren. Gerne, ohne das Stornierungsgebühren auf mich zukommen, denn 'irgendwann ist dann auch mal gut'. Meine Geduld ist offen gestanden am ende!
Wie wäre denn nun die korrekte Vorgehensweise? Ich habe u.a. gelesen, dass ein Händler ein unverbindliches Liederdatum um 6 Wochen überschreiten darf. Nach dieser Frist sollte man eine weitere Frist von 14 Tagen setzen. Ist das so? Oder was kann ich konkret tun? Der Händler ist übrigens ein Netter!
Danke vorab![]()
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Hybrid-Darstellung
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09.12.2015, 10:06 #1
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Fahrzeugbestellung: Stornierung - bräuchte mal euren Rat
Geändert von 21prozent (09.12.2015 um 10:07 Uhr)
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09.12.2015, 10:09 #2
Hast du denn mit dem Händler schon drüber gesprochen wenn du schon sagst er sei ein netter?
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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09.12.2015, 10:11 #3
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Themenstarter
Bin mit dem Händler ständig in Kontakt. Über eine Stornierung haben wir noch nicht gesprochen.
Ich wollte vorbereitet in das Stornierungsgespräch.
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09.12.2015, 10:16 #4
Noch kannst Du das nicht "stornieren", dazu bedarf es noch einiger Zwischenschritte. Hast Du ihn denn mal nachweislich schriftlich aufgefordert, das Auto zu liefern? Sind die Autohändler-AGB Teil des Vertrags?
Du könntest beizeiten von dem Vertrag zurücktreten, müsstest aber noch eine weitere Nachfrist setzen und den Rücktritt androhen.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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09.12.2015, 10:30 #5
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Mein Bedauern hast du Dirk, ich habe mit dem französischen Hersteller und einem seiner EVs so was ähnlich "erfolgreiches" hinter mir.
Mein Tipp ohne direkten Draht zu der Deutschlandvertretung passiert da nix. Der Händler hat kaum eine Möglichkeit.
Mir wurde über eine "nette" Facebooknachricht dann komischerweise nach 3 Monaten vergeblichen Mühen mit dem Händler, dem Kundenservice etc sehr schnell geholfenGruß Tino
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09.12.2015, 10:41 #6
Wenn der Wagen dann da ist, bloss nicht in einen Unfall verwickeln lassen. Mit der Verfügbarkeit von Ersatzteilen schaut es ähnlich finster aus.
Gruß, Erik
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09.12.2015, 10:46 #7
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wirklich ....
Gruß Tino
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09.12.2015, 10:50 #8
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Themenstarter
Kann ich ja schon mal in die Selbshilfegruppe eintreten bevor die Mühle überhaupt geliefert wurde
M.a.W. ich muss bei einem Anwalt vorstellig werden, um die Bestellung "wasserdicht" zu stornieren?
Kann doch nicht sein, oder
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09.12.2015, 11:32 #9
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Dazu kommt noch, dass der Wagen Deiner Information nach, auf irgendeinem Parkplatz seit vielen Wochen sich die Beine in den Bauch steht und trotzdem rein rechtlich als Neuwagen gilt. Also ist eine Nachverhandlung des Preises ebenfalls nicht möglich. So habe ich das jedenfalls vor einiger Zeit einmal gelesen.
Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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09.12.2015, 11:49 #10
Hallo Dirk
Üble Geschichte. Tut mir leid für Euch.
Wie Nico bereits geschrieben hat, musst Du den Händler - es sei den es wurde ein Fixtermin vereinbart - in Verzug setzen und eine angemessen Nachfrist einräumen...
Würde mit dem Händler mit offenen Karten spielen, insbesondere wenn er nett und bemüht ist.LG Deni
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09.12.2015, 12:04 #11
1. Hast Du eine Auftragsbestätigung bekommen?
2. Welcher Liefertermin steht im Kaufvertrag?
zu 1. hast du keine bekommen (auch nachweislich keine) ist die verbindliche bestellung nicht zu einem kaufvertrag zustande gekommen - dann bist du raus. dieses argument solltest du per schreiben mit rückschein in deinem rücktritt als argument vorbringen.
2. sollte erstes passiert sein (bestätigung erhalten) musst du den händler ab liefertermin in verzug setzen (schriftlich) schaue bitte dazu in dir vom händler ausgehändigten AGB. Diese schritte sind unbedingt einzuhalten. wenn er nach 2 nachfristen nicht liefert, kannst du vom vertrag zurücktreten.
wenn es ein renault ist, erzählt er im übrigen käse. das fahrzeug hat eine bestellnummer, lass dir die geben und ruf selbst bei der kundenbetreuung an, die geben dir eine verbindliche aussage.
- 20 Jahre Autohauserfahrung. Wenn Du noch fragen hast, gerne per PNGlaube nicht alles, was Du denkst!
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09.12.2015, 14:37 #12
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09.12.2015, 12:39 #13
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Ja, es gibt eine Auftragsbestätigung mit einem bereits 2,5 Monate überschrittenen, unverbindlichen Liefertermin.
Ich schau' heute Abend mal in die AGBs. Danke soweit.
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09.12.2015, 12:40 #14
ja, dann in verzug setzen, fristen beachten (steht alles on detail) in den agb und dann zurücktreten. (lieferung und abnahme)
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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09.12.2015, 12:48 #15
Vermutlich stimmt an der Karre was nicht. Sonst wär er längst bei Dir. Mein Stromer aus französischer Großproduzentenhand bekommt grad seine 2. Batterieeinheit auf Konzernkosten spendiert. Vermutlich wollen die solche Stunts in Zukunft vermeiden.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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09.12.2015, 13:12 #16
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Bitte ? Dein Twizy bekommt die 2te Batterie ? Wieso 75% Regelung oder wirklicher defekt der Zellen ?
Gruß Tino
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09.12.2015, 14:11 #17
Tobias schleppt mit dem Twizy jeden Tag einen 100 Kilo Keiler aus dem Wald, das geht auf die Batterie
Es grüßt der Stephan
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09.12.2015, 16:56 #18
Gibt es eigentlich eine Foren-Regel, die ich nicht kenne, die aber besagt, dass man sich hier ausschließlich nebulös äußern darf? Oder was ist der Hintergrund von dem erwähnten "Großen französischen Hersteller"...?
Liest Dein Verkäufer hier mit? Oder behauptest Du etwas, das nicht stimmt und Dich deshalb der üblen Nachrede schuldig machen würde? Oder möchtest Du den "großen französischen Hersteller" nicht den Umnut eventueller potentieller Kunden ob des Vorgehens bei Auslieferungen zumuten...? Kann man hier nicht einfach sagen "Das Ding ist schwarz" statt "es hat eine ziemlich dunkle Farbe, vielleicht sogar die dunkelste überhaupt, eventuell, möglicherweise...?"
Hilft Dir bei Deinem Problem zwar nicht weiter - sorry - fällt mir aber zunehmend auf, dass hier teilweise ein so fast schon lachhaftest Rumgeeiere getextet wird, das ich mich einfach nur frage, ob ich vielleicht fast verpasst habe (siehe Eingangsfrage zu den eventuellen Foren-Regeln)...?Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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10.12.2015, 09:10 #19
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09.12.2015, 17:54 #20
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Ich verstehe dein Statement als konstruktive Kritik, vielen Dank dafür!
Tatsächlich wollte ich einen, vielleicht etwas allgemeinen Rat, für eine spezielle Situation. Es liegt mir fern jemanden anzuschwärzen. Es ging nur um Problemlösung und nicht darum, hier eine Diskussion über einen Hersteller loszutreten
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