Hallo zusammen,
haben wir hier einen Anwalt o.ä. der sich mit Überladung bei Anhängern auskennt?
Geht um folgendes,
wir haben einen 2 Achser-Hänger der, wenn wir unseren Mini-Bagger drauf stellen exakt 100 KG überladen ist,das entspricht genau 5% des Zugelassenen Gesamtgwichts des Hängers.
Laut INternet, gibt es dafür keine Strafe bei Anhalten durch die Rennleitung.
Ist dies wirklich so, wie sieht die Gesetzeslage da konkret aus, auch bzgl Versicherungsschutz?
Ist da jemand Fachmann?
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Hybrid-Darstellung
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02.12.2015, 07:53 #1
Überladung Hänger,Rechtsfrage
Grüße Sebastian
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02.12.2015, 08:06 #2
- Registriert seit
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- Beiträge
- 8.476
Na klar gibt's da Strafen, gewisser Betrag pro kg zu viel.
Ob die 5% in D die Toleranzgrenze übersteigen, weiß ich aber nicht.
PS: der Joe weiß das sicher, das ist ein Thema, was ihm Kopfschmerzen bereitet, da wette ich!Geändert von max mustermann (02.12.2015 um 08:10 Uhr)
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02.12.2015, 08:30 #3
Ich würde es erst einmal auf legalem Weg versuchen.
Ich nehme mal an, dass es ein 2to Tandemachser (gilt rechtlich als Einachser) ist. Da gab es mal einen Trick, nur durch Änderung der Fahrzeugpapiere, auf 2,1to zu kommen.
2to Achslast und 100kg Stützlast. Die Kupplung muss dann aber die 100kg Stützlast erlauben und das Zugfahrzeug 2,1to ziehen dürfen. Sprech mal einen örtlichen Anhängerbauer an.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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02.12.2015, 08:49 #4
über 2t zulässigem Gesamtgewicht, nicht ab 2t Realgewicht
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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02.12.2015, 08:42 #5
Das größere Problem wird sein, dass du deinen Bagger abladen und mit passendem Gerät weitertransportieren musst.
Und woher kommen deine "exakt 100kg"? Hast du deinen Bagger mit Anhänger gewogen? Mit vollem Tank und Zubehör und dreckig, oder einfach in die Fahrzeugpapiere geschaut? Gleiches gilt für den Hänger?
Ich würde da echt mal den worst case wiegen, nicht dass du plötzlich ein gutes Stück drüber liegst.Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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02.12.2015, 08:45 #6
Gerade noch gefunden: Ab 2to ändert sich auch die Strafe. Dann kosten 2-5% Überladung, 30€.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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02.12.2015, 09:37 #7
Ich würde mir mehr sorgen machen, ob die Versicherung bei einem Unfall noch zahlt.
Grüße! Christoph
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02.12.2015, 10:52 #8
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- 623
Meines Wissens wir die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen, sofern die Anhängelast des Zugfahrzeugs höher ist als die Gesamtmasse des Anhängers.
Wenn dein Zugfahrzeug also mehr als 2100kg ziehen darf: Anhänger 2000kg+100kg Stützlast, die aber auf dem Zugfahrzeug liegen und diesem zugeschlagen werden. Damit wäre es ok. Habe morgen einen TÜVler im Haus, den frage ich sicherheitshalber nochmal.
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02.12.2015, 12:39 #9
Geändert von Matthias S. (02.12.2015 um 12:42 Uhr)
Nichts hält länger als ein Provisorium.
Gruß
Matthias
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02.12.2015, 13:57 #10
Schreib doch mal Thomas (Knieschleifer) an. Der ist FA für Verkehrsrecht.
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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02.12.2015, 23:19 #11
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Geht es um 10 oder 20€ ? Oder um nicht zu zahlen weil man schon immer wissentlich zu schwer unterwegs war und nur noch nie kontrolliert wurde ?
VG
Udo
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02.12.2015, 23:44 #12
Wenn das Gewicht der Ladung dem Fahrer bekannt ist gibt es wahrscheinlich keine Toleranz.
Der Spielraum betrifft meines Wissen nach nur Ladungen wie Bauschutt, Erde usw. die am Ort der Beladung nicht gewogen werden können.Gruß aus der Domstadt
Achim
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03.12.2015, 08:12 #13
Also nohcmal konkret,Der Hänger hat eine zugl. Gesamtgewicht von 2 to , Hänger und Bagger zusammen wiegen (laut Papieren nicht real gewogen) 2,1 to,
Kann sein das wenn man vom Bagger die Schaufel abmacht und den Reservekanister Diesel weg nimmt das die 100 KG sind, aber die Frage ist zählt das oder interessiert nur was in den Papieren steht?Grüße Sebastian
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03.12.2015, 08:26 #14
Es zählt was du an Ort und Stelle auf der Waage hast wenn du gewogen wirst. Daher auch:
Oder eben in deinem Fall den best case ohne Schaufel und Dieselkanister. Vielleicht reichts ja wirklich. Was wiegt denn so eine Schaufel? Erfahrungsgemäß sind die Gewichtsangaben im Schein eher leichter als das reale Fahrzeug.Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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03.12.2015, 09:07 #15
Wir schauen gerade wo wir eine Waage für sowas finden...
Gesetz dem Fall wir wiegen und stellen fest wirklich 100 KG zuviel,dann dürfen wir def. nicht fahren...oder gilt dann diese 5% Toleranz Regel?
Gesetz dem Fall es ist leichter und passt, die Poliztei hält uns an, die schauen in die Papiere und sagen,tja Pech,ist zu viel.....was dann?Grüße Sebastian
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03.12.2015, 09:49 #16
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03.12.2015, 12:14 #17
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03.12.2015, 09:16 #18
wir hatten mal den Fall, das wir Granitblöcke geladen haben, welche lt. Papieren 23to zu wiegen haben
....wurde von der Polizei angehalten verwogen.... 30to effectiv... Abladen
umladen, zweiten LKW ordern.... Plus eine Penale....wie hoch die war, kann ich jetzt nicht mehr sagen.....lt. Kundenaussage, werden die Blöcke nicht verwogen sonder vermessen....Gewichte nicht so 100% eindeutig...Plus das die Granitblockhändler dem Empfänger "Geschenke" machen und den einen oder anderen Block etwas schwerer sein darf...
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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03.12.2015, 19:45 #19
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03.12.2015, 19:58 #20
Kauft euch einen richtigen Anhänger und nicht so ein Spielzeug.
Gruß Klaus
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