Pauschalreise mit Tui-Unternehmen. Es geht um den Rückflug: La Palma - Nürnberg mit Zwischenstopp auf Gran Canaria. Unsere Airline hatte den Weiterflug von Gran Canaria, eine Woche vor Reisantritt, um 2 Stunden 10 Minuten nach hinten verlegt. Gleiche Flugnummer.

Jetzt steht Fluggästen bei einer Strecke bis 3500km erst ab 3 Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung zu.

Hingegen gibt es einen Ausgleichsanspruch bei einer Ersatzbeförderung von 50% der sonstigen Ausgleichszahlung bei einer Verspätung bis 4 Stunden. Artikel 7, VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS. Hier der Link:https://soep-online.de/assets/files/...20261-2004.pdf

Ist der Rückflüg nun als Ersatzbeförderung anzusehen, oder fand er einfach so rund 2 Stunden später statt und es gibt keine Ausgleichszahlung?

LG

Michael