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  1. #1
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    Das ist ja das Dilemma. Ihr könnt nicht abschätzen, wie groß das finanzielle Risiko durch eine eventuelle Rückzahlung der Ausbildungskosten ist. Damit verstößt die Vereinbarung gegen das Transparenzgebot...
    Den berufsbegleitenden MBA würde ich auch als Ausbildung betrachten, weil der MBA prinzipiell den Zwecken des Arbeitgebers dienlich ist. Ein berufsbegleitendes Studium sei nur dann keine Ausbildung, wenn das Studium in keinerlei Zusammenhang zur Tätigkeit stünde, ließt man zu solchen Konstellationen immer wieder.

  2. #2
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Chefcook Beitrag anzeigen
    Den berufsbegleitenden MBA würde ich auch als Ausbildung betrachten, weil der MBA prinzipiell den Zwecken des Arbeitgebers dienlich ist.
    Ich nicht. Ich würde annehmen, dass ein MBA eine berufliche Fortbildung ist. Als berufliche Ausbildung wird meiner Erinnerung nach eine berufsqualifizierende Maßnahme bezeichnet.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Prisencolinensinainciusol

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