Das ist ja das Dilemma. Ihr könnt nicht abschätzen, wie groß das finanzielle Risiko durch eine eventuelle Rückzahlung der Ausbildungskosten ist. Damit verstößt die Vereinbarung gegen das Transparenzgebot...
Den berufsbegleitenden MBA würde ich auch als Ausbildung betrachten, weil der MBA prinzipiell den Zwecken des Arbeitgebers dienlich ist. Ein berufsbegleitendes Studium sei nur dann keine Ausbildung, wenn das Studium in keinerlei Zusammenhang zur Tätigkeit stünde, ließt man zu solchen Konstellationen immer wieder.
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11.11.2015, 14:10 #6PREMIUM MEMBER
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