Hallo,

eventuell hatte jemand ja schon einmal eine ähnliche Situation.

Meine Schwester hat von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zu einem berufsbegleitenden Studium erhalten, der zurückgezahlt werden muss, wenn sie zu frühzeitig ausscheidet. Leider werden wir überhaupt nicht schlau daraus wieviel zurückgezahlt werden müsste.

Es wurde vereinbart nach Abschluss des Studiums pro Monat 1/12 zu erlassen sprich nach 12 Monaten müssten sie gar nichts mehr zurückzahlen.

Wieviel genau sie aber zurückzahlen müssten bekommen wir auch nicht so recht heraus. Der Arbeitgeber hat die Hälfte der Studiengebühren getragen, diese wurden ihr allerdings nicht Netto / steuerneutral ausgezahlt sondern Brutto sprich der Betrag wurde auf das Brutto aufgeschlagen, effektiv angekommen sind bei ihr also ca. 1/4 der der Studiengebühren. Wenn Sie nun frühzeitig ausscheiden würde, muss sie dann zurückbezahlen was Brutto auf dem Gehaltszettel stand oder was Netto auf dem Zettel stand? In beiden Fällen auch die Frage, kann dies mit den noch ausstehenden Gehaltszahlungen verrechnet werden?

Also:

Brutto Lohn - Brutto Auszahlung der Fortbildungskosten (würde das zu versteuernde Einkommen mindern?)

oder

Brutto Lohn - Netto Auszahlung der Fortbildungskosten (würde das zu versteuernde Einkommen mindern?)

oder

Voll die Brutto Kosten aus dem Netto

oder

Voll die Netto Kosten aus dem Netto

?

Kann der Betrag in welcher From auch immer er gezahlt werden muss irgendwie in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?

Danke