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  1. #1
    Freccione Avatar von gmt
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    Immobilie über Zwangsversteigerung

    vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. ich habe 2 immobilien im auge, die im august zwangsversteigert werden.

    wie läuft sowas genau?
    gibt es einen legalen weg die immobilie zu besichtigen,oder nur die 500 euro auf die hand des schuldners lösung?

    und wie mache ich es am kostengünstigsten,ohne bereitstellungszinsen zu zahlen, falls ich das objekt nicht bekomme?


    fahre gleich zum amtsgericht um infos über die hütten zu holen


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    911 Grüße Sascha

  2. #2
    Andreas
    Gast

    RE: Immobilie über Zwangsversteigerung

    Mit den Bereitstellungszinsen musst du mit deiner Bank verhandeln...du kannst es aber auch über ein Tagesgeldkonto regeln, falls du deswegen nicht gleich alles als Darlehn aufnehmen musst...

    Beim Amtsgericht lässt du dir die Spielregeln erklären der Versteigerung, denn ca. 30% musst du bar am Tag der Versteigerung hinblättern, den Rest mit einer Bankbürgschaft oder wie auch immer belegen...

    Hütte genau ansehen, eventuell mit Mietern mal unverbindlich ins Gespräch kommen...eben herausfinden, warum die Hütten versteigert werden, denn den Ärger ersteigert man mit...

    Die Grundbucheintragungen und die Amtsgerichtunterlagen genaustens studieren, eventuell Notizen machen.... Miteigentümer, Teilungserklärungen usw. Bebauungsplan ist ganz wichtig, denn sonst baut eventuell ein Nachbar auf den Baugrenzen oder in der Nähe wird ein AKW gebaut...usw.


    Beim 1. Versteigerungstermin, soll die Hütte 70% des Verkehrswertes bringen, tut sie das nicht, gibt es einen 2, Termin, daher genau aufpassen ob die Hütte schon mal einen Termin hatte, sonst bezahlst du zuviel u.U......

    Schau dir mal andere Versteigerungen im selben Amtsgericht an, damit du die Leute und die gebahren mal kennenlernst, denn einige Profis, triffst du sicherlich im August wieder...

    Manche Imobilien haben zwar einen Auktionstermin, aber man kann sie sie auch vorab kaufen, wenn die Gläubiger und das Amtsgericht dem zustimmen....wenn nicht, direkt die 70% als Erstgebot ausrufen lassen und schauen was die Profis machen, denn einige bieten mit mehreren, um Preise zugestalten...das können sie dann nicht mehr, aber sie können dich hochtreiben...

    Das ist nicht einfach, vorallem nicht, wenn man keinen Überblick über den Verkehrswert der Imobilie hat...Bodenrichtwertkarten sind interessant....
    Oder das Internet, in NRW gibt es da www. boris-nrw.de oder so ähnlich...Vieleicht gibt es den boris auch für andere Bundesländer, keine Ahnung...

    Viel Spaß...der örtliche Gutachterausschuß hilft manchmal auch gerne, beim Grundbuchamt bekommt man auch bedingt Auskunft, interessant sind benachbarte Hütten und deren Kauf-/Verkaufspreis im Vergleich...

    Das ist sehr komplex...Gruß Andreas

  3. #3
    Freccione Avatar von gmt
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    Themenstarter
    wow andreas

    ich war heute beim amt und hatte einsicht in das gutachten.
    VKW liegt bei 290t, es ist ein freistehendes in massivbauweise errichtetes efh.
    wf 145qm und 510qm grund,3 garagen,wintergarten,kamin ect.

    habe vom amt die adresse des gläubigers bekommen...
    werd die ganze sache aber nochmal von einem bekannten checken lassen, er sitzt direkt an der quelle...

    wie funzt das denn mit dem tagesgeldkonto???kann ich darüber den kompletten betrag abrufen,oder nur die 10% und der rest wird anschliessend finanziert...

    es ist der erste aufruf der immobilie...die nette dame hat dich übrigens bestätigt und sagte, dass ich mir schonmal einige versteigerungen ansehen soll...damit ich weiss,wo der frosch die locken hat


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    911 Grüße Sascha

  4. #4
    Andreas
    Gast
    Welches Baujahr hat die Hütte und wie liegen die Grund und Bodenrichtwerte, also Preise/ qm...

    An Hand dessen kann man mit Hilfe deiner Angaben ca. die Raumkosten der Umbautenfläche abschätzen...damit sind jetzt nicht die Heizkosten gemeint, sondern die Erstellungskosten...

    Zwingend wird sein, das du mal in den Bebauungsplan rein schaust, insbesondere dann, wenn es sich um eine Junge Hütte handelt...


    Warum ist die Hütte in der Versteigerung?

    Man kann den Versteigerungstermin aussetzen lassen, wenn sich Gläubiger und Bauherr/Eigentümer mit dir einig sind oder werden könnten. Daher schau mal bei den Geldinstituten und deren darlehns- oder Imobilienvertriebsabteilungen rein...


    Tagesgeldkonten sind dann interessant, wenn du "Spielgeld" kurzfristig benötigst und der Anlagezinssatz für dich akzeptabel ist...sprich du hast Kohle und möchtest genau für solche Spielchen flüssig sein...

    Hast du Vermögen, aber keine Kohle cash, dann solltest du dich mal mit deinem Bänker unterhalten, wie günstig er dir Spielgeld verschaffen kann...

    Schau mal bei den Ärzte und Apotheker Banken rein, habe ich gute Erfahrungen mit gemacht, was Imobiliengeschäfte angeht und was Spielgeldkonten (Tagesgelder usw.) angeht...


    Gruß Andreas

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Och Sascha, sag doch was

    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  6. #6
    Freccione Avatar von gmt
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    Themenstarter
    ich ruf dich morgen mal an stefan


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